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Die PIN zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK)

Um mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte noch mehr Funktionen nutzen zu können, brauchen Sie aus Sicherheitsgründen eine persönliche Identifikationsnummer. Lesen Sie hier, wie Sie diese erhalten und worauf Sie achten sollten.
Zwei Frauen sitzen im Wartezimmer und unterhalten sich; die eine hält ein Smartphone in der rechten Hand.© AOK

Inhalte im Überblick

    Wofür brauche ich die persönliche Identifikationsnummer (PIN) zur Gesundheitskarte?

    Wichtige zusätzliche Funktionen der Gesundheitskarte können nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch genutzt werden. So haben Sie die Möglichkeit, Notfalldaten und Ihren Medikationsplan direkt auf dem Chip der Karte speichern zu lassen. Dafür ist die PIN als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme erforderlich. Mit dieser haben Sie die volle Kontrolle darüber, wer auf Ihre Daten zugreift.

    Eine Ausnahme bilden die Notfalldaten. Auf die kann bei Notarzteinsätzen auch ohne die Eingabe der PIN zugegriffen werden, sofern Sie diese auf der Karte speichern lassen haben. Außerhalb eines Notfalles können Sie den Zugriff auf die Notfalldaten mit der PIN schützen.

    Die elektronische Gesundheitskarte dient zudem als Zugangsmedium für weitere Anwendungen, etwa um die elektronische Patientenakte oder das E-Rezept zu nutzen. Auch hier wird ein zusätzlicher Schutz durch die Eingabe der PIN gewährleistet.

    Was benötige ich, um eine PIN zur eGK beantragen zu können?

    Für die Online-Beantragung einer PIN zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK) benötigen Sie:

    • Ihren gültigen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel (inklusive PIN)
    • Ihre aktuelle, NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte
    • Ein mobiles NFC-fähiges Endgerät mit Zugang zum App Store oder Google Play Store

    Wenn Sie die eGK-PIN nicht online anfordern möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin bei Ihrer AOK vor Ort. Dann können Sie die PIN bei dem dann für Sie zuständigen Mitarbeitenden persönlich und vor Ort beantragen.

    Hinweis: Die Krankenkassen sind verpflichtet, vor Zustellung der PIN die Versandadresse zu überprüfen, zum Beispiel durch einen Abgleich mit dem Melderegister.

    Wie bekomme ich eine PIN zur Gesundheitskarte?

    Das Serviceangebot der AOK unterscheidet sich regional. Mit der Postleitzahl Ihres Wohnorts können wir die für Sie zuständige AOK ermitteln und Ihnen den passenden Antragsservice rund um die PIN zu Ihrer elektronischen Gesundheitskarte anzeigen.

    Weitere Fragen zur PIN für die Gesundheitskarte

    • Warum wird vor Ausgabe einer PIN eine Identitätsprüfung vorgenommen?

      Ihre elektronische Gesundheitskarte ist nicht nur ein Versicherungsnachweis. Sie ist auch Ihr Schlüssel zu den digitalen Anwendungen im Gesundheitswesen. Mithilfe der auf der Karte vorhandenen Signaturen können Sie Ihre Identität auch virtuell bestätigen und Anwendungen der Telematikinfrastruktur nutzen.

    • Warum muss ich bei der Identitätsprüfung meine elektronische Gesundheitskarte zur Hand haben?

      Nur so können wir feststellen, dass Sie im persönlichen Besitz der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sind und ob es sich um die aktuelle eGK handelt.

    • Kann ich jemanden damit beauftragen oder das auch für eine andere Person erledigen?

      Es ist zwingend notwendig, dass Sie die Identitätsprüfung persönlich durchführen. Sie können keine andere Person damit beauftragen oder bevollmächtigen und dies auch nicht für eine andere Person erledigen.

    • Wie verläuft die Identitätsprüfung für Minderjährige oder betreute Personen?

      Für das Online-Verfahren müssen Sie mindestens 16 Jahre alt und im Besitz eines Personalausweises, Aufenthaltstitels oder einer eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR mit aktivierter Online-Ausweisfunktion sein. Zusätzlich benötigen Sie die zugehörige PIN. 

      Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres kann die Online-Ausweisfunktion nicht genutzt werden. Daher haben Erziehungsberechtigte oder Betreuende sich ebenfalls einer persönlichen Ausweiskontrolle zu unterziehen und die elektronische Gesundheitskarte der oder des Minderjährigen beziehungsweise der oder des Betreuten vorzuzeigen. In beiden Fällen ist dieses Verfahren nicht online, sondern aufgrund der erweiterten Prüfungen nur bei der AOK vor Ort möglich. 

    • Mein Ausweis enthält keine aktivierte Online-Ausweisfunktion. Wie kann ich diese aktivieren?

      Auf der Internetseite vom Bundesministerium des Innern und für Heimat finden Sie allgemeine Informationen zur Online-Ausweisfunktion. Zudem besteht die Möglichkeit die Online-Ausweisfunktion aktivieren zu lassen und eine PIN zur Nutzung Ihres online Personalausweises zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass dieses Verfahren einige Tage Zeit in Anspruch nimmt, da Ihnen zunächst ein Brief mit Ihrem Aktivierungscode persönlich zugestellt wird. 

      Sie benötigen den Online-Ausweis sowie die dazugehörige PIN um die PIN für Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) online beantragen zu können. 

    • Wozu benötige ich eine PIN?

      Einige Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte können nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch genutzt werden. Hierfür ist zusätzlich ein Schutz durch Eingabe einer Persönlichen Identifikationsnummer (PIN) vorgesehen. Aus Sicherheitsgründen ist die Briefzustellung der PIN mit einer Identitätsprüfung verbunden.

    • Ich habe einen Brief mit der PIN zur eGK erhalten. Worauf muss ich achten?

      Bitte achten Sie bei Erhalt des Briefes darauf, dass das Schutzsiegel über der Nummer nicht beschädigt ist. Sollte dies der Fall sein, kontaktieren Sie uns umgehend, damit wir Sie mit einer neuen elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und auch einer neuen PIN versorgen können. Gleiches gilt, wenn die PIN unbefugten Personen zugänglich wurde. Bitte bewahren Sie daher den Brief gut auf.

      Zeigen Sie die PIN niemandem, auch nicht den Beratern Ihrer AOK. Diese dürfen aus Gründen des Datenschutzes von der PIN keine Kenntnis haben.

      Die PIN ist nur für die dafür geeignete elektronische Gesundheitskarte gültig. Erhalten Sie eine neue Karte, ist aus Sicherheitsgründen auch eine neue Identitätsprüfung erforderlich, um Ihnen wieder eine PIN zur Verfügung stellen zu können.

    • Was passiert, wenn ich die PIN zur Gesundheitskarte fehlerhaft eingebe?

      Was Sie bei einer fehlerhaften PIN-Eingabe tun können, kommt auf die Funktionalität Ihrer Karte an. Wer eine NFC-fähige Gesundheitskarte besitzt, kann die PIN mit wenigen Handgriffen eigenständig zurücksetzen. Dass Ihre eGK die NFC-Funktion unterstützt, erkennen Sie an der auf der Vorderseite zusätzlich aufgedruckten sechsstelligen Card-Access-Nummer (CAN) unter dem Wort Gesundheitskarte. Bitte folgen Sie in jedem Fall den nachfolgenden Hinweisen:

      • Bei einer NFC-fähigen eGK:
        Sie können die PIN zurücksetzen. Dazu öffnen Sie bitte die „E-Rezept-App“ oder die App „OpenHealthCard connect“ der gematik und folgen den Anweisungen zur Zurücksetzung der PIN über das jeweilige Menü. Bitte halten Sie den PUK (Personel-Unlocking-Key) zur Eingabe bereit, der Ihnen zusammen mit der PIN von uns übermittelt wurde. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die gematik-GmbH, da sie als Herausgeber der Apps auch für deren Funktionalität verantwortlich ist. Eine Kontaktaufnahme ist Ihnen direkt über die jeweilige App möglich. Sie nutzen die elektronische Patientenakte? Dann können Sie mit Hilfe des PUK ganz einfach in unserer App „AOK Mein Leben“ eine neue PIN vergeben.
      • Bei einer eGK ohne NFC-Funktion: Sollten Sie noch keine NFC-fähige eGK besitzen, gibt es leider keine Möglichkeit, die PIN zurückzusetzen. Bitte nehmen Sie dann Kontakt zu Ihrer AOK auf. Ihre Beraterin oder Ihr Berater wird Ihnen eine NFC-fähige Gesundheitskarte bestellen. Bitte beachten Sie, dass vor Ausgabe der PIN aus Sicherheitsgründen auch eine neue Identitätsprüfung vorgenommen wird, für die Sie dann automatisch eine neue PIN bekommen.
    • Kann ich meine PIN ändern?

      Nur wenn Ihre Gesundheitskarte bereits die NFC-Funktion unterstützt, können Sie die PIN individuell ändern. (Dass Ihre eGK NFC-fähig ist, erkennen Sie an der auf der Vorderseite zusätzlich aufgedruckten sechsstelligen Card-Access-Nummer (CAN) unter dem Wort Gesundheitskarte.)

      Bitte öffnen Sie hierzu die „E-Rezept-App“ oder die App „OpenHealthCard connect“ der gematik und folgen den Anweisungen zum Ändern der PIN über das jeweilige Menü. Bevor Sie eine neue PIN festlegen können, werden Sie um die Eingabe der PUK (Personel-Unlocking-Key) gebeten, die Ihnen zusammen mit der PIN von uns zur Verfügung gestellt wurde. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die gematik-GmbH, denn als Herausgeber der Apps ist sie auch für deren Funktionalität verantwortlich. Eine Kontaktaufnahme ist Ihnen direkt über die jeweilige App möglich.

      Sie nutzen die elektronische Patientenakte? Dann können Sie die PIN ganz einfach in unserer App „AOK Mein Leben“ unter „Neue PIN eingeben“ ändern.

      Bitte merken Sie sich Ihre neue PIN gut, da Sie die alte nach einer einmal erfolgten Änderung nicht mehr verwenden können.

    • Worauf sollte ich bei einer PIN-Änderung oder Neuvergabe achten?

      Die PIN ist immer sechsstellig und besteht ausschließlich aus Zahlen. Damit Ihre Daten geschützt bleiben, empfehlen wir Ihnen, eine sichere PIN zu verwenden.

      Tipps zur Wahl einer sicheren PIN: Bitte verwenden Sie nicht Ihr Geburtsdatum, da dieses leicht von der elektronischen Gesundheitskarte abgelesen werden kann. Weiter sollten Sie keine einfachen Zahlenfolgen wie z. B. 000000 oder 123456 verwenden. Nutzen Sie zudem keine PIN, die Sie bereits für andere Zwecke verwenden und auch Ihre Telefonnummer ist keine sichere Zahlenfolge.

    Aktualisiert: 11.01.2024

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