BGH Urteil im Dieselskandal
Kanzlei im Diesel-Abgasskandal
BGH-Diesel-Urteile erleichtern Klagen
  • Über 100.000 Mandanten vertrauen uns

  • Knapp 1 Milliarde Schadensersatz gegen VW erstritten

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EuGH macht es möglich: BGH vollzieht Diesel-Wende
Abgasskandal: BGH-Diesel-Urteil ermöglicht bis zu 15 Prozent Schadensersatz

Knapp acht Jahre nach dem Beginn des Diesel-Abgasskandals hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine sensationelle verbraucherfreundliche Wende vollzogen. Der BGH hat am 26. Juni 2023 einen neuen Schadensersatz formuliert - den Differenzschaden. Der steht Verbrauchern zu, in deren Dieselmotoren beispielsweise ein sogenanntes Thermofenster die Abgasreinigung illegal manipuliert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte am 21. März 2023 mit einem richtungsweisenden Urteil ein Umdenken am BGH erzwungen (Az.: C-100/21). Die Abgasmanipulation mit einem Thermofenster hat der EuGH für illegal erklärt. Das Thermofenster gilt in der Branche als Industriestandard. Außerdem machte der EuGH im Abgasskandal klar, dass Verbraucher bereits dann Ansprüche auf Schadensersatz haben, wenn die Hersteller von Dieselmotoren fahrlässig gehandelt haben. Der schwierige Nachweis von Vorsatz und Sittenwidrigkeit im Abgasskandal, wie es der BGH will, ist laut EuGH nicht erforderlich. Der BGH ist dieser neuen Rechtsprechung gefolgt. Auf dieser Seite erklären wir als Ihre Diesel-Anwälte, wie die neuen Chancen der Betroffenen nach dem BGH-Diesel-Urteil aussehen, welche Rolle die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sowie das Verwaltungsgericht Schleswig in der unglaublichen Wende des Abgasskandals spielen. Verbraucher sollten sich aufgrund der neuen Entwicklung am EuGH und den BGH-Diesel-Urteil so schnell es geht, ihre Ansprüche sichern, um nicht in die Verjährungsfalle zu geraten. Die Rechtsprechung gilt auch für Wohnmobile, die beispielsweise durch den Fiat Ducato als Basisfahrzeug im Abgasskandal verwickelt sind. Hier geht es im Dieselskandal zu unserer kostenlosen Erstberatung im Online-Check.

Inhaltsverzeichnis

BGH-Diesel-Urteil: Was die Wende am Bundesgerichtshof für Verbraucher bedeutet

Bitte um dieses Video zu sehen.

BGH-Diesel-Urteil leitet verbraucherfreundliches Zeitalter im Abgasskandal ein
Neue Ansprüche von Diesel-Fahrern gegen Auto-Hersteller nach BGH-Urteil

Mit dem neuen BGH-Diesel-Urteil hat das oberste deutsche Gericht Leitlinien im Diesel-Abgasskandal für die untergeordneten Instanzen festlegen. Die sind auch dringend nötig gewesen. Denn am BGH sind noch etwa 2.000 Dieselverfahren anhängig, während es in den unteren Instanzen rund 100.000 sind. Und es werden noch mehr Klagen dazu kommen. Denn durch das BGH-Diesel-Urteil sind die Klagemöglichkeiten der Diesel-Fahrer erheblich erweitert worden. Bis zu 15 Prozent Schadensersatz vom Kaufpreis sind nun möglich. Hier kurz zusammengefasst, was das BGH-Diesel-Urteil im Abgasskandal bedeutet:

  • Durch das BGH-Diesel-Urteil hat der Senat mit dem Begriff "Differenzschaden" einen neuen Schadensersatz in die Rechtsprechung eingeführt. Aus Sicht des Gerichts haben die getäuschten Verbraucher durch die Abgasmanipulation nicht nur Vertrauen verloren, sondern es ist ihnen hypothetisch auch ein Schaden entstanden. Dieser Schaden ergibt sich aus möglichen Stilllegungen der Fahrzeuge, wenn sie nicht in einen gesetzeskonformen Zustand gebracht werden können, sowie aus einem potenziell geringeren Verkaufserlös beim Weiterverkauf. Die Differenz zwischen dem tatsächlichen Kaufpreis und dem Wert des Fahrzeugs ohne Abgasmanipulation ist damit der neue „Differenzschaden“. 
     
  • Letztlich kann die neue Abgasskandal-Formel nach dem BGH-Diesel-Urteil auf die Gleichung gebracht werden: 

    Illegale Abschalteinrichtung = Schadensersatz

  • Darüber hinaus erkennt der BGH an, dass das europäische Recht beim Thema Abgasreinigung von Fahrzeugen nicht nur dem Umweltschutz dient, sondern auch die Rechte der Verbraucher schützt. Den sogenannten Drittschutz hatte der BGH bisher abgelehnt. Seit dem neuen BGH-Diesel-Urteil hat sich das geändert.
     
  • Der BGH hatte bisher für Schadensersatz einen Nachweis des vorsätzlichen Handelns der Autohersteller verlangt (BGB §826). Daran will er auch künftig festhalten. Nach dem EuGH-Urteil genügt jedoch bereits der Nachweis fahrlässigen Handelns. Der BGH ist trotzdem hinter seiner Linie zurückgerudert. Bei fahrlässigem Handeln greift der neue Differenzschaden in Form einer Entschädigung von bis zu 15 Prozent des Kaufpreises. Das Fahrzeug kann jedoch nicht zurückgegeben werden wie beim vorsätzlichen Handeln der Hersteller.  Damit hat das Gericht mit dem BGH-Diesel-Urteil seine bisherige strenge Rechtsprechung im Diesel-Abgasskandal eindeutig gekippt.
     
  • Da illegale Abschalteinrichtungen in nahezu allen Dieselmotoren zu finden sind, bestehen mit dem BGH-Diesel-Urteil Ansprüche gegen beinahe alle Hersteller von Dieselfahrzeugen. Das umstrittene Thermofenster, das die Abgasreinigung von der Außentemperatur abhängig regelt, gilt als Industriestandard bei den Herstellern. Der EuGH hält das Thermofenster für illegal.
     
  • Liegt eine illegale Abschalteinrichtung vor, steht den Verbrauchern aufgrund einer möglichen Stilllegung des Fahrzeugs Schadensersatz zwischen 5 und 15 Prozent zu. Die Hersteller müssen nachweisen, dass sie nicht vorsätzlich und sittenwidrig oder fahrlässig gehandelt haben, sondern einem unvermeidbaren Verbotsirrtum aufgesessen sind. Gelingt ihnen das, besteht kein Haftungsanspruch. Landgerichte und Oberlandesgerichts müssen dies prüfen, so der Auftrag des BGH-Diesel-Urteils.
     
  • Seine Entscheidungen hat der BGH an exemplarischen Diesel-Verfahren gegen Mercedes, VW und Audi getroffen  – mehr dazu hier
     
  • Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte mit Urteil vom 21. März 2023 die Entwicklung am BGH vorgezeichnet. Klagen mit der neuen Rechtsprechung haben größere Erfolgsaussichten. Denn letztlich befindet sich illegale Software zur Abgasmanipulation in beinahe allen Dieselmotoren. Das haben unter anderem die Bosch-Papers ans Tageslicht gebracht. Alle Hersteller haben beim Automobilzulieferer Bosch Abschalteinrichtungen bestellt. Das Unternehmen hat die Hersteller auch auf die mögliche Illegalität der Software hingewiesen. Mehr dazu auf unserer Spezialseite.
Abgasskandal

BGH zum Diesel-Abgasskandal bei Fiat
Auch Wohnmobil-Eigentümer haben Ansprüche auf Schadensersatz

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer weiteren Diesel-Entscheidungl vom 27. November 2023 einen erneuten wichtigen Schritt in der Aufarbeitung des Diesel-Abgasskandals getan. Im Fokus steht Fiat Chrysler (jetzt Stellantis), dem fahrlässiges Handeln im Sinne von § 823 BGB beim Einbau illegaler Abschalteinrichtungen in Wohnmobile nachgewiesen wurde. Der BGH sieht berechtigte Ansprüche auf Schadensersatz. Die Entscheidung folgt der neuen Diesel-Linie des BGH im Abgasskandal und bietet betroffenen Haltern Rechtssicherheit und die Möglichkeit auf Schadensersatz. Damit haben die möglicherweise Wohnmobil-Eigentümer die Chance, den sogenannten Differenzschaden zwischen 5 und 15 Prozent vom Kaufpreis einzuklagen.

Seit 2020 ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt im Fiat-Abgasskandal. Besonders betroffen sind Wohnmobile, da viele Hersteller auf den Fiat Ducato mit den Multijet-Motoren als Basisfahrzeug setzen. Die Abschalteinrichtungen, darunter ein Timer und das Thermofenster, sorgen dafür, dass die Abgaswerte nur unter Testbedingungen eingehalten werden. BGH und der Europäische Gerichtshof (EuGH) haben mit ihren Entscheidungen klar zum Ausdruck gebracht, dass Abschalteinrichtungen illegal sind. 

Der BGH hat klar gestellt, dass die Diesel-Rechtsprechung für Pkw auch für Wohnmobile gilt. Es spiele dabei keine Rolle, dass die Motoren in Italien ihre Zulassung erhalten haben. Deutsches Recht sei auch bei den Wohnmobilen anwendbar. Schließlich seien die Fahrzeuge in Deutschland in den Verkehr gebacht worden. Fehlende Rückrufe durch den Motorenhersteller oder einer Behörde legte der BGH in seiner Entscheidung  nicht zugunsten Fiats aus. Hier geht es zu weiteren Informationen zum BGH-Fiat-Urteil

Der Abgasskandal bei Fiat und den Wohnmobilen ist mit der BGH-Entscheidung noch nicht zu Ende. In den nächsten Monaten muss die Frage höchstrichterlich beantwortet werden, ob Fiat durch den Einbau von illegalen Abschalteinrichtungen in seinen Fahrzeugen vorsätzlich und sittenwidrig im Sinne von §826 BGB gehandelt hat. Bejaht das der BGH, dann können Verbraucher ihren Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages leichter durchsetzen (großer Schadensersatz). Auch Preisminderung in der Größenordnung von bis zu 25 Prozent könnten dann möglich sein (kleiner Schadensersatz). Unsere Kanzlei hat mehrere Diesel-Verfahren dazu am BGH anhängig.

Wohnmobile Gewichtsmanipulation

Wie die Diesel-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer die Entwicklung im Abgasskandal nach dem BGH-Diesel-Urteil beurteilt

In den meisten Diesel-Fahrzeugen befinden sich unzulässige Abschalteinrichtungen, zumindest in Form des Thermofensters. Viele Verfahren konnten in der Vergangenheit nicht erfolgreich zum Abschluss gebracht werden. Grund dafür war, dass der BGH einen strengen Maßstab bei der Haftung der Hersteller angelegt hat. So musste in jedem Einzelfall nachgewiesen werden, dass der Hersteller vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt – vereinfacht gesagt – betrogen hat. Das gilt jetzt nicht mehr. Durch das BGH-Diesel-Urteil hat das Gericht seine Rechtsprechung ergänzt und letztlich gekippt. Bereits Fahrlässigkeit der Hersteller genügt, um Ansprüche geltend machen zu können. Unsere Kanzlei fasst die wichtigsten Fakten im Abgasskandal nach den EuGH- und BGH-Diesel-Urteilen zusammen:

  1. EuGH ebnet Weg für Schadensersatz

    Die hohen BGH-Hürden hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 21. März 2023 (Az.: C-100/21) eine klare Absage erteilt. Er hat die hohen Hürden gesenkt, die zum Schadensersatz berechtigen. So muss eben nicht mehr in jedem Einzelfall das betrügerische Handeln nachgewiesen werden. Der Hersteller haftet schon, wenn er fahrlässig eine illegale Abschalteinrichtung verwendet hat. Das dürfte ungleich leichter nachgewiesen werden können.

  2. BGH war am Zug

    Der BGH hat den vom EuGH zugespielten Ball in Diesel-Verfahren aufgenommen. Bereits im Rahmen der mündlichen Verhandlung am 8. Mai 2023 hatte der BGH jedenfalls angedeutet, dass eine Abkehr von den bislang sehr strengen Maßstäben ansteht. Am 26. Juni 2023 vollzog er in drei exemplarischen Verfahren gegen VW, Audi und Mercedes seine Diesel-Wende. Mit BGH-Diesel-Urteilen können Verbraucher leichter an Schadensersatz von den Herstellern gelangen.

  3. Stilllegung ist eine reale Gefahr

    Die klar positiven Signale von EuGH und BGH gehen aber einher mit Problemen für betroffene Dieselbesitzer. So hat der Europäische Gerichtshof in einem weiteren Urteil vom 8. November 2022 festgestellt, dass Thermofenster (temperaturgesteuerte Abgasreinigung) unzulässig sind und dass die nationalen Gerichte handeln müssen (Az.: C-873/19). Das Verwaltungsgericht Schleswig hat daraufhin mit Urteil vom 20. Februar 2023 bezüglich eines VW-Fahrzeugs geurteilt, dass eine Stilllegung die Folge sein kann, wenn eine solche Abschalteinrichtung nicht entfernt wird (Az.: 3 A 113/18). In diesem Fall ging es um das Software-Update zum VW-Skandaldiesel EA189. Das Gericht erklärte das Update für illegal. Darüber hinaus stellte es fest: Wenn Volkswagen es nicht schafft, Diesel ohne unzulässige Abschalteinrichtungen herzustellen, dürfen solche weder zugelassen noch verkauft werden. 

    Und diese Stilllegungsgefahr besteht für viele Diesel-Eigentümer. Thermofenster kamen wohl in beinahe jedem Dieselfahrzeug der EURO 5 bis EURO 6b-Normen zum Einsatz. Sie waren laut der Hersteller „Industriestandard“.  Die Deutsche Umwelthilfe plant Klagen gegen alle betroffenen Fahrzeuge. Es drohen also konkret Stilllegungen oder teure Nachrüstungen auf Harnstoff (soweit technisch möglich und zulässig). Die Folgen haben die Eigentümer der Fahrzeuge zu tragen. 

Ralf Sauer im ZDF Interview zum BGH-Urteil
Arbeitsrechte prüfen

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Empfehlung von Dr. Stoll & Sauer im Abgasskandal
Was Verbraucher im Abgasskandal aufgrund des BGH-Diesel-Urteils jetzt unternehmen sollten

Die Diesel-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer war die erste, die im Oktober 2015 Klage gegen VW im Abgasskandal einreichte. Ihre Anwälte haben im Dieselskandal rund eine Milliarde Euro Schadensersatz für Verbraucher erstritten. Die neuesten Entwicklungen am EuGH und das BGH-Diesel-Urteil bestätigen unsere langjährige Expertise, dass die Automobilindustrie auf breiter Front betrogen hat. Auch für VW, Mercedes, BMW & Co gelten die deutschen und europäischen Gesetze. Mit welchen Möglichkeiten können Verbraucher auf das zu erwartende BGH-Urteil reagieren?

1. Staatshaftung – Den Staat verklagen

Der Staat kann nach unserer festen Überzeugung in Anspruch genommen und damit verklagt werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat bei der Genehmigung der Fahrzeuge nicht (hinreichend) geprüft, ob unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet wurden. Bislang hat der Bundesgerichtshof diese Haftung im Diesel-Abgasskandal abgelehnt. Die Richter vertraten die Ansicht, dass der einzelne Käufer durch die Gesetze, die den Einsatz von unzulässigen Abschalteinrichtungen untersagen, nicht geschützt werden soll. Diese sollen nur dem Umweltschutz dienen. Der Europäische Gerichtshof sieht das jedoch anders, hat gegenteilig entschieden und den sogenannten Drittschutz für die Verbraucher unterstrichen. Mit dem BGH-Diesel-Urteil vom 26. Juni 2023 hat das Gericht die Änderung seiner Sichtweise vollzogen. Nach unserer festen Überzeugung kann daher der Staat in Anspruch genommen werden.

2. Hersteller – Klagen gegen alle Dieselhersteller möglich

Im Kern der Diesel-Verfahren am EuGH und BGH ging es um den Einbau von Thermofenstern zur Manipulation der Abgasreinigung. Da diese Software offensichtlich als Industriestandard in den meisten Dieselmotoren verbaut worden ist, können Ansprüche gegen beinahe alle Hersteller geltend gemacht werden. Durch die nun erleichterte Haftungsmöglichkeit - fahrlässiger Einbau reicht aus - sind die Erfolgsaussichten der Klagen auf Schadensersatz enorm gestiegen. Ganz wichtig ist: Das BGH-Diesel-Urteil gilt natürlich auch für alle anderen illegalen Abschalteinrichtungen zur Manipulation der Abgasreinigung. 

3. Zweite Klage gegen VW

Die meisten erfolgreichen Dieselverfahren sind gegen VW geführt worden. Im Mittelpunkt stand da vor allem der Skandalmotor EA189. Gerade mit dem Dieselmotor EA288 konnten jedoch nur wenige Verfahren zugunsten der Verbraucher abgeschlossen werden. Hier legten die Gerichte die hohen Maßstäbe des BGH an und verlangten den Nachweis von Vorsatz und Sittenwidrigkeit. Durch die neuen Urteile des EuGH und das BGH-Diesel-Urteil, könnte die Option bestehen, erneut gegen VW vorzugehen, um so die „falsche Entscheidung“ zu korrigieren.

4. Verjährung: Eile ist geboten!

Die neuen Diesel-Urteile bringen das Risiko mit sich, dass die Fahrzeuge stillgelegt werden oder eine teure Nachrüstung erforderlich ist. Allerdings wird den betroffenen Kunden im Abgasskandal aber auch die Möglichkeit eingeräumt, sich zu verteidigen. Diese Option sollte unbedingt genutzt werden. Dabei ist Zögern nicht angebracht. Denn bei allen möglichen Ansprüchen ist auch die Verjährung zu beachten. Ist diese erstmal eingetreten, so wäre ein weiteres Vorgehen nicht mehr möglich und die Verbraucher hätten keine Verteidigungsoptionen mehr. Aufgrund der inzwischen sehr komplizierten Gemengelage und mangels klarer Rechtsprechung lässt sich aus unserer Sicht kaum vorhersagen, wann die Verjährung tatsächlich eintritt. Schnelles Handeln ist daher nach dem BGH-Diesel-Urteil unbedingt sinnvoll.

Der Abgasskandal weitet sich durch BGH-Diesel-Urteil aus: Sind Sie betroffen?

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer steht Ihnen mit unseren kompetenten Anwälten im Abgasskandal der Automobilindustrie zur Seite. Sie verfügen über jahrelange Erfahrung und nehmen nach einer fundierten Prüfung und Beratung alle Formalitäten für Sie in die Hand. In unserer kostenlosen Erstberatung können wir für Sie feststellen, ob Sie von einem Dieselskandal betroffen sind. Im Ernstfall setzen wir Ihre Rechte erfolgreich durch. Und Sie sollten schnell handeln. Es drohen derzeit verwaltungsrechtliche Maßnahmen bis hin zu Stilllegungen. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat im Februar 2023 entschieden, dass auch bei Fahrzeugen mit Updates eine Stilllegung nicht ausgeschlossen ist:
 

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    1. KOSTENLOSE ERSTBERATUNG

    Wir prüfen, ob Sie vom Diesel-Abgasskandal betroffen sind und informieren Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgschancen.

  • Erstberatung

    2. RECHTLICHE DURCHSETZUNG

    Erteilen Sie uns ein Mandat, unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz – kosteneffizient, transparent und effektiv.

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    3. SCHADENSERSATZ ERHALTEN

    Sie lehnen sich entspannt zurück, und wir kämpfen für Ihren Schadensersatz gegen einen Autohersteller.

Was bisher im Diesel-Abgasskandal an BGH und EUGH geschah

Im Diesel-Abgasskandal wurde VW vom Bundesgerichtshof (BGH) bereits im Mai 2020 verurteilt. Vorher hatten die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer in der ersten Musterfeststellungsklage Deutschlands einen Vergleich mit VW erzielt, der 260.000 geschädigte Kunden entschädigte. Dies führte zu einer Entschädigung von 830 Millionen Euro. Im Herbst 2015 war VW mit dem Dieselmotor EA189 in den USA wegen Abgasmanipulation aufgeflogen. Obwohl die Autoindustrie dachte, der Skandal sei nach dem BGH-Urteil 2020 vorbei, irrten sie sich gewaltig. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hatte bereits 2020 klargestellt, dass sogenannte Abschalteinrichtungen nicht erlaubt sind, um die Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand einzuhalten. Die Industrie argumentierte mit Motorschutz, aber der EuGH akzeptierte dies nicht und erklärte, dass Ausnahmen nur gelten, wenn Gefahr für Insassen und das Fahrzeug bestehe. Nach und nach gerieten die meisten Hersteller von Dieselfahrzeugen in den Strudel des Abgasskandals. Das gilt vor allem für Mercedes, BMW, Opel sowie Fiat vor allem mit den Wohnmobilen.

Am 6. November 2022 entschied der EuGH, dass das sogenannte Thermofenster ebenfalls illegal ist. Diese Abschalteinrichtung steuert die Abgasreinigung abhängig von der Außentemperatur. Das war ein harter Schlag für die Autoindustrie, da fast jedes Dieselfahrzeug ein Thermofenster hat. Diese Art der Abschalteinrichtung gilt bei den Herstellern als Industriestandard. 

Am 21. März 2023 schlug der EuGH dann in einem Mercedes-Verfahren ein neues Kapitel in der Rechtsprechung des Abgasskandals auf. Dabei ging es erneut um das Thermofenster, das laut EuGH als illegal gilt. Doch darüber hinaus stellt der EuGH im Dieselskandal fest, dass Verbraucher grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn unzulässige Abschalteinrichtungen die Abgasreinigung manipulieren, selbst wenn Vorsatz und Sittenwidrigkeit nicht nachweisbar sind. Fahrlässiges Handeln der Hersteller reicht aus. Der BGH beharrte seit Jahren darauf, dass eine Haftung im Diesel-Abgasskandal nur in Betracht kommt, wenn eine sittenwidrige und vorsätzliche Schädigung (§ 826 BGB) vorliegt. Der EuGH kritisiert auch die von deutschen Gerichten abgezogene Nutzungsentschädigung, die Vielfahrer im Diesel-Abgasskandal oft benachteiligt. Der EuGH hat mit seinem Urteil die Grundsätze des BGH nicht nur in Frage gestellt, sondern auch über Bord geworfen. Mehr zu der Entwicklung am EuGH gibt es auf unserer speziellen Website.

Mit dem BGH-Diesel-Urteil vom 26. Juni 2023 hat das oberste deutsche Gericht auf die neue europäische Rechtsprechung reagiert. Fahrlässiges Handeln der Hersteller genügt, um Ansprüche geltend zu machen. Die neue Rechtsprechung öffnet neuen Klagen-Wellen die Tür. 

Arbeitsrecht EuGH

Bosch-Papers: Starkes Indiz für Sittenwidrigkeit und Vorsatz im Abgasskandal

Zusätzlich zu diesen verbraucherfreundlichen Entwicklungen mit den Urteilen am EuGH und BGH gibt es im Diesel-Abgasskandal die von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) veröffentlichten Bosch-Papers. Laut den Dokumenten haben die meisten Autohersteller beim Zulieferer Bosch Abschalteinrichtungen bestellt, um die gesetzlichen Abgasnormen zu umgehen. Bosch hat die Hersteller sogar darauf hingewiesen, dass diese Abschalteinrichtungen nicht den Vorschriften entsprechen. Hier sind die wichtigsten Punkte der Bosch-Papers zusammengefasst:

  • Seit 2006 hat die Automobilindustrie die Manipulation von Abgasen geplant. Es wurden nachweislich 44 illegale Abschalteinrichtungen bei Bosch bestellt. 
  • Das bedeutet, dass die gesamte Diesel-Fahrzeugflotte auf deutschen Straßen offensichtlich illegal unterwegs ist. Die Fahrzeuge könnten stillgelegt und die Fahrerlaubnis entzogen werden. 
  • Es wurde auch festgestellt, dass die Autohersteller mithilfe einer Software Benzinmotoren manipulieren.
  • Interessanterweise soll Bosch darauf hingewiesen haben, dass der Einbau der Abschalteinrichtungen behördlich abgesprochen werden müsse, da er illegal sei. Die genauen Details dieser Absprachen müssen noch geklärt werden.
  • Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Automobilindustrie verkauft seit 16 Jahren Fahrzeuge, die keine Zulassung erhalten hätten. Aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer wurden die Verbraucher nach dem BGB §826 sittenwidrig und vorsätzlich geschädigt. Die Fahrzeuge sind ihren Preis nicht wert, und den Verbrauchern steht Schadensersatz zu. 
  • Mehr zu den Bosch-Papers gibt es auf unsere Extra-Website „DUH-Enthüllungen“.
Manipulierte Abgasswerte

DUH enttarnt Thermofenster bei BMW

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kämpft seit Jahren im Diesel-Abgasskandal für die Einhaltung der europäischen Abgasnormen. Im eigenen Emissions-Kontroll-Institut (EKI) werden die Abgaswerte von Fahrzeugen überprüft. Bei Tests sind BMW-Fahrzeuge auffällig geworden. Damit gerät der Automobilhersteller im Diesel-Abgasskandal verstärkt in den Fokus. Bei verschiedenen BMW-Diesel-Pkw der Abgasstufen Euro 5 und 6 stellte die DUH sowohl in Labor- als auch Straßenabgasmessungen äußerst hohe Stickoxid-(NOx)-Emissionen fest. Zudem wurde ein Thermofenster in der Motorsteuerungssoftware entdeckt. Laut der DUH sind die gemessenen NOx-Emissionen die höchsten, die jemals in ihrem Emissions-Kontroll-Institut (EKI) festgestellt wurden. Am 13. Juni 2023 gab die DUH bekannt, dass diese Ergebnisse die Aussagen des früheren BMW-Vorstandsvorsitzenden Harald Krüger widerlegen, der behauptet hatte, dass keine Manipulationen an den Fahrzeugen stattgefunden haben und dass die Diesel sauber seien und zu den besten der Welt gehören.

Die DUH hatte 2015 das Bundesverkehrsministerium und das Kraftfahrt-Bundesamt aufgefordert, BMW-Modelle hinsichtlich ihrer Abgasreinigung zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Aufgrund fehlender Maßnahmen reichte die DUH im Juli 2021 Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland ein. Die aktuellen Untersuchungen der DUH bestätigen die Bedenken von Branchenexperten. Bei Tests wurde festgestellt, dass in einigen Fällen die Stickoxidemissionen um das 49-Fache über den Grenzwerten lagen, was bisher noch nie gemessen wurde. Zum Beispiel hat ein BMW 525d den erlaubten Stickoxid-Ausstoß gemäß der Euro-5-Norm um das 32-Fache überschritten, während ein BMW 318d das 49-Fache des Euro-6-Grenzwerts ausgestoßen hat. Mehr Informationen zur Enttarnung des Thermofensters gibt es in unserer News.

Illegale Abschalteinrichtung im Motor EA288

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Stadler-Prozess: Erste Geständnisse im Abgasskandal

Im Diesel-Abgasskandal überschlagen sich derzeit die Ereignisse. Europäische Gerichtshof (EuGH), Bundesgerichtshof (BGH), Bosch-Papers und DUH-Klagen stellen eine verbraucherfreundliche Wende im Dieselskandal dar. Und in diese Diskussion platzt der ehemalige Audi-Chef Rupert Stadler am Landgericht München II mit seinem Geständnis im Diesel-Prozess. Den Vorwurf des Betrugs hat Ex-Audi-Boss Stadler gestanden. Die spannende Frage für betroffene Verbraucher ist jetzt: Was bedeutet das erste Geständnis aus der Vorstandsetage des VW-Konzerns für Diesel-Klagen? Auf drei Punkte wollen wir aufmerksam machen:

  1. Durch das Geständnis von Stadler wurde der Beweis für das betrügerische und sittenwidrige Verhalten einer verantwortlichen Person erbracht. Dies wird sich auch auf die laufenden Verfahren gegen Audi auswirken. Unsere Kanzlei hat noch etwa 1000 Verfahren gegen Audi offen. Durch das Geständnis sind die Chancen auf Schadensersatz erheblich gestiegen. 
  2. In Braunschweig läuft auch ein Verfahren gegen den ehemaligen VW-Chef Martin Winterkorn, unter anderem. Winterkorn war der Vorgänger von Stadler bei Audi. Audi gilt als Ursprung des Abgasskandals. Wenn Stadler von dem Skandal wusste, stellt sich die Frage, ob Winterkorn ahnungslos gewesen sein kann. Es wird immer enger für den ehemaligen VW-Chef. Die Beweise verdichten sich. 
  3. Im Prozess gegen Stadler ist auch das Geständnis von Wolfgang Hatz interessant, der eine vielseitige Rolle im VW-Konzern hatte. Er war nicht nur bei Audi, sondern auch bei Porsche tätig. Porsche ist glimpflich durch den Abgasskandal gekommen. Die Anwälte von Porsche haben stets behauptet, dass die betroffenen Motoren von Audi geliefert wurden und der Vorstand daher keine Kenntnis von der Manipulation hatte. Nun hat jedoch der ehemalige Porsche-Vorstand Hatz überraschend gestanden. Auch für Porsche könnten sich daher neue Möglichkeiten für Schadensersatz ergeben.

Mehr Informationen zum Stadler-Geständnis gibt es hier in unserer News.

Rechtsprechung im Abgasskandal

Fragen und Antworten zum BGH-Diesel-Urteil und zur Enwicklung am EuGH

Das Thermofenster ist gemäß verschiedener EuGH-Urteile eine illegale Abschalteinrichtung. Es regelt die Abgasreinigung abhängig von der Außentemperatur. Bei Temperaturen beispielsweise zwischen 20 und 30 Grad Celsius werden die Abgase nach der ersten Verbrennung in den Motor zurückgeführt, gereinigt und die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten. Bei Temperaturen außerhalb dieses Bereichs wird die Abgasreinigung heruntergefahren oder abgeschaltet. Da die durchschnittliche Jahrestemperatur in Deutschland bei etwa 10 Grad liegt, können Dieselfahrzeuge mit einem Thermofenster in der Regel nicht die gesetzlichen Abgasgrenzwerte einhalten.

Seit der Enthüllung des Abgasskandals im Jahr 2015 war klar, dass alle Dieselhersteller in den Skandal verwickelt sind. Gutachten, Gerichtsverfahren und die sogenannten Bosch-Papers belegen eindeutig, dass die gesamte Branche seit Jahren die gesetzlichen Abgasgrenzwerte bei ihren Dieselfahrzeugen nicht einhält. Dies betrifft nicht nur VW und Mercedes, sondern auch andere Hersteller wie Audi, Porsche, BMW, Opel, Fiat, Jeep, Lancia, Renault, Peugeot, Toyota, Hyundai und Kia.

Die größten Autohersteller wie VW, Mercedes und BMW stammen aus Deutschland. Es ist daher naheliegend, dass die Industrie bisher Lobbyarbeit betrieben hat, um finanziell weniger stark belastet zu werden. Offensichtlich endet der Einfluss der Industrie jedoch vor den Türen des EuGH. Hier werden verbraucherfreundlichere Urteile im Abgasskandal gefällt als am BGH.

Seit 2015 treibt die DUH die Aufarbeitung des Abgasskandals voran. Trotz juristischer Gegenwehr seitens der Politik ist es bisher nicht gelungen, die DUH zu stoppen. In einem wegweisenden Urteil im November 2022 hat der EuGH bestätigt, dass die DUH gegen Typgenehmigungen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) klagen darf. Das Verwaltungsgericht Schleswig hatte dem EuGH ein entsprechendes Verfahren zur Vorabentscheidung vorgelegt. In diesem Verfahren wurden Zweifel der DUH an der Rechtmäßigkeit des Software-Updates für den ersten VW-Skandalmotor EA189 vor Gericht geäußert. Das Verwaltungsgericht Schleswig erklärte am 20. Februar 2023 das Software-Update für illegal, da es sich erneut um ein Thermofenster handelt (Az.: 3 A 113/18). Das KBA ist nun verpflichtet sicherzustellen, dass VW die Dieselmotoren gesetzeskonform nachrüstet oder aus dem Verkehr zieht. Die DUH hat weitere Klagen gegen das KBA eingereicht.

Ihre Anwälte im Diesel-Abgasskandal

  • Dr. Ralf Stoll
    • Geschäftsführer
    • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Ralph Sauer
    • Geschäftsführer
    • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Insolvenzverwalter
    • Treuhänder
  • Michael Pflaumer
    • Geschäftsführer
    • Rechtsanwalt
  • Christian Grotz
    • Geschäftsführer
    • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Frauke Brar Rechtsanwältin
    • Rechtsanwältin
  • Marc Malleis Fachanwalt für Verwaltungsrecht
    • Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Dr. Stoll & Sauer
Ihre Kanzlei im Diesel-Abgasskandal

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gehört mit ihren über 30 Anwälten – darunter 15 Fachanwälten - zu den bestbewerteten Kanzleien in Deutschland und steht Ihnen bei der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Rechte gerne zur Seite. Unsere Kanzlei steht Ihnen in allen wichtigen Rechtsgebieten an den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Wir vertreten auch bundesweit unsere Mandanten. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise- und Verwaltungsrecht. Unsere erfahrenen Anwälte im Abgasskandal bieten Ihnen eine kompetente Beratung und gewissenhafte Bearbeitung Ihrer Angelegenheit, damit Sie zügig zu Ihrem Recht kommen. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung und erteilen Sie uns anschließend ein Mandat. Wir überprüfen, ob Sie mit Ihrem Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen sind. Alles Weitere erledigen wir – dazu gehört auch die Abwicklung und Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Kanzlei Lahr

Aktuelle News und Urteile zum Diesel-Abgasskandal

Juristische Bewertungen, Urteile, Entwicklungen am Europäischen Gerichtshof und wissenswerte Änderungen für Verbraucher – wichtige Nachrichten zum Diesel-Abgasskandal haben wir hier für Sie gesammelt.

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