06.07.2023

Navigation: Was ist bei Auto, Motorrad und Fahrrad erlaubt?

© ACE

Berlin (ACE) – In Autos werden die integrierten Bildschirme für das Navigationssystem immer größer und erfüllen immer mehr Aufgaben. Statt nur die optimale Route vorzuschlagen, bieten sie ein komplettes Entertainmentsystem. Gleichzeitig fühlen sich immer mehr Menschen mit der Bedienung überfordert. In einer Testreihe stellte die DEKRA im kürzlich veröffentlichtem Verkehrssicherheitsreport fest, dass die Probanden bei einem Fahrzeug mit Touchscreen im Durchschnitt deutlich mehr Zeit benötigten, um verschiedene Funktionen einzustellen, als im Vergleich bei einem Auto mit Knöpfen und Schaltern. Beim Einschalten der Heckscheibenbelüftung und des Abblendlichts war sogar die doppelte Zeit am Touchscreen nötig. Aus diesem Grund beleuchtet der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, die rechtliche Lage für die Verwendung von Navigationssystemen im Auto, auf dem Motorrad und dem Fahrrad.  

 

Grauzone: Touchscreen im Auto

Dass die Nutzung des Handys am Steuer hierzulande verboten ist, ist inzwischen weithin bekannt. Doch wie verhält es sich mit überdimensionierten Touchscreens, die eher einem Tablet gleichen? Grundsätzlich gilt: Sämtliche elektronische Geräte dürfen nur bedient werden, wenn das Gerät dazu nicht in die Hand genommen wird, ein flüchtiger Blick ausreicht oder dies per Sprachsteuerung möglich ist. Dazu zählt neben dem Smartphone beispielsweise auch die Smartwatch am Handgelenk oder eben das Navigationsgerät. Damit ist bereits die händische Eingabe des Ziels während der Fahrt verboten. Erlaubt ist hingegen, originäre Fahrzeugfunktionen wie die Beleuchtung, die Heizung oder die Scheibenwischer per Touchscreen zu bedienen, sofern der Blick nur kurz von Fahrbahn abgewendet wird. Wenn die Einstellung des Scheibenwischers allerdings zu viel Aufmerksamkeit erfordert und es deswegen zu einem Unfall kommt, macht man sich strafbar. So das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe gegen einen Tesla-Fahrer. Eine allgemeine Definition, wie lang ein „kurzer Blick“ ist, gibt es nicht und muss von Fall zu Fall entschieden werden.

 

Der ACE rät daher allen Autofahrenden sich gründlich mit den Funktionen und Einstellungsmöglichkeiten des Fahrzeugs vertraut zu machen. Das gilt insbesondere für geliehene Fahrzeuge. Teilweise können bestimmte Funktionen auf „Kurzwahl“ gelegt werden oder einzelne Tasten oder Knöpfe individuell belegt werden. Damit die Sprachsteuerung eine wertvolle Unterstützung sein kann, sollte sie nicht nur mit der eigenen Stimme trainiert werden. Es ist außerdem hilfreich, zu prüfen, welche Formulierungen und Befehle gut verstanden werden und welche Einstellungen sich überhaupt per Sprache steuern lassen. Die Routenplanung sollte vor Fahrtbeginn vorgenommen werden. Wer während der Fahrt Schwierigkeiten hat, eine Einstellung vorzunehmen, sollte besser bei der nächsten Möglichkeit rechts ranfahren. Denn schon eine drei-sekündige Ablenkung bei einem Tempo von 50 km/h führt bereits zu 42 Metern Blindflug, bei Tempo 130 sind es schon 108 Meter ohne Kontrolle über das Fahrzeug.

 

Nur festverbaute Handy-Navigation auf dem Fahrrad

Heutzutage lassen sich viele Funktionen im Handy vereinen, für fast alles gibt es die passende App: Angefangen bei der Routenführung, über den Kilometerzähler bis zum digitalen Tacho. Doch wer dafür auf sein Smartphone setzen möchte, statt einen speziellen Fahrradcomputer zu nutzen, muss etwas Wichtiges beachten: Wie im Auto darf auch beim Radeln das Handy nicht in die Hand genommen und bedient werden. Das gilt auch, wenn sich das Mobiltelefon an einer Handykette befindet. Erlaubt ist die Nutzung lediglich, wenn sich das Gerät in einer entsprechenden Handyhalterung befindet. Doch Achtung: Auch an einer roten Ampel, darf darauf nicht getippt oder gewischt werden. Dafür muss angehalten und abgestiegen werden. Wer auf dem Drahtesel mit dem Handy in der Hand erwischt wird, riskiert ein Bußgeld von 55 Euro.

 

Wer nach wie vor nicht auf die Navigation per Handy verzichten möchte, kann sich von der akustischen Routenführung den Weg ansagen lassen. Per Lautsprecher ist das unproblematisch. Wer dafür Kopfhörer nutzt, muss darauf achten, dass die Umgebungsgeräusche etwa durch Noise-Canceling nicht ausgeblendet werden. Radfahren mit Kopfhörern ist nur erlaubt, solange die Umgebung akustisch noch wahrgenommen werden.

 

Gleiches Spiel auf Motorrad & Co.

Wie beim Fahrrad darf auch auf allen anderen Zweirädern das Handy nur zu Navigationszwecken genutzt werden, wenn es fest mit dem Lenker verbunden ist und während der Fahrt nicht in die Hand genommen wird. Diese Regelung gilt also auch auf dem Motorrad, Moped, Roller oder E-Scooter. Dafür gibt es spezielle Halterungen, die das Telefon sicher festhalten und gleichzeitig noch vor Wasser und Staub schützen und Vibrationen und Stöße abdämpfen. Ob ein Handy sich zur Routenplanung besser eignet als ein eigenständiges Navigationssystem ist vom individuellen Nutzungsverhalten abhängig.

 

 

 

Weitere Informationen

>> DEKRA Verkehrssicherheitsreport 2023 (S. 62 ff.)

>> ACE Bußgeldrechner

>> Routenplaner in der ACE-App

 

Für Rückfragen und Interviewwünsche
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