Zahlen und Fakten

Führt der Wettbewerb unter Krankenkassen und die Einteilung von Versicherten in Risikokategorien dazu, dass Präventionsangebote systematisch vernachlässigt werden?

 

Versicherte unter Risikostratifizierung

Es besteht in Deutschland seit 1996 Versicherungsfreiheit. Das bedeutet, dass alle Bürger*innen ihre Krankenkasse selbst wählen können. Laut GKV-Spitzenverband führe das zu einer finanziellen Ungleichbehandlung zwischen den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen: Einige Kassen hätten überdurchschnittlich viele Mitglieder mit chronischen Erkrankungen in der Leistungserbringung, wodurch enorme Folgekosten entstünden. Auf dieser Grundlage wurde der ‚Risikostrukturausgleich‘ eingeführt. Das heißt, jede Krankenkasse erhält für ihre Versicherten eine Grundpauschale mit bestimmten Zuschlägen, die auf der Basis von Risikokategorien – Alter, Wohnort, Geschlecht und Krankheitslast (Morbidität) – berechnet werden

 

Morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich

Der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich wurde im Jahre 2009 als Erweiterung des sogenannten ‚Risikostrukturausgleichs‘ für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) eingeführt. Das bedeutet, dass die Krankheitslast nun direkt in die Zuteilung der Gelder aus dem Gesundheitsfond für die Gesetzlichen Krankenkassen einfließt. Auf Grundlage dieser Reform wurden 80 Krankheiten berücksichtigt, die für die Kassen hohe Versorgungsausgaben zur Folge haben. Neben diversen chronischen Erkrankungen, wie Hypertonie und Diabetes mellitus, sind auch psychische Erkrankungen, u. a. Depressionen und Persönlichkeitsstörungen, gelistet.Eine weitreichende Reform dieser Risikostratifizierung von Versicherten wurde im Jahre 2020 beschlossen: Statt des Katalogs von 80 Krankheiten, werden nun über 300 Diagnosen gelistet, die in den Ausgleich der Folgekosten für Krankheitslast aus dem Gesundheitsfonds einfließen.

 

Anreize für Prävention mangelhaft

Während die Reformen des (morbiditätsorientierten) Risikostrukturausgleichs lediglich auf die zu erwartenden Kosten bei verschiedenen Krankheiten fokussiert sind, spielen Präventionsangebote in der Verteilung der Gelder aus dem Gesundheitsfonds kaum eine Rolle. Die Dachverbände der Innungskassen (IKK) und der Betriebskrankenkassen (BKK) kritisierten 2016, dass durch den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich falsche Anreize in der Patientenversorgung gesetzt werden. Krankenkassen, die eine Fülle von Präventionsangeboten bereitstellen, so dass ihre Mitglieder gesund blieben, werden durch die Reformen der Risikostratifizierung und der damit einhergehenden Umverteilung der Gelder aus dem Gesundheitsfond deutlich benachteiligt. Ab 2014 kippte zudem der Deckungsbeitrag für Präventionsangebote, sodass Versicherte, die gesundheitsbewusst sind, finanzielle Einbußen für die Krankenkassen bedeuten: „Schließlich bekommen Kassen für ‚gesündere‘ Versicherte weniger Fonds-Zuweisungen.“ Die Mittelverteilung aus dem Gesundheitsfonds an die Krankenkassen ist in diesem Lichte zumindest als fragwürdig einzustufen, denn ihnen liegt ein falsches Anreizsystem zugrunde: Nicht die Gesunderhaltung und Selbstwirksamkeit der Versicherten stehen im Vordergrund, sondern die Krankenkassen profitieren in finanzieller Hinsicht langfristig von chronisch Erkrankten.

Patient*innen wünschen mehrheitlich eine Gesundheitsversorgung, die Schulmedizin und Naturmedizin sinnvoll aufeinander abstimmt, eine „Integrative Medizin“. Klingt gut - aber was bedeutet das genau? Um klar zu machen, wofür weil’s hilft! steht und Missverständnissen vorzubeugen, erläutern wir hier, was genau mit diesen Begriffen gemeint ist.

Schulmedizin

Unter „Schulmedizin“ verstehen wir alle konventionellen Therapieverfahren, die üblicherweise im  Rahmen eines Medizinstudiums („Schule“) gelehrt werden und in der flächendeckenden Krankenversorgung zur Anwendung kommen. Dazu gehören zum Beispiel chirurgische Verfahren, die Intensivmedizin oder der Einsatz von chemisch hergestellten Medikamenten.

Uns ist wichtig, dass der Begriff ‚Schulmedizin’ hier nicht ablehnend als politisches Schlagwort verstanden wird, wie es durchaus manchmal der Fall ist. Die Schulmedizin hat insbesondere in der Akutmedizin hochwirksame Therapien entwickelt, die viele Leben retten und die in vielen Fällen unverzichtbar sind. Für einige Krankheitsbilder zeigen sich jedoch auch Grenzen, zum Beispiel für die Behandlung chronischer Erkrankungen.

Naturmedizin

Mit „Naturmedizin“ meinen wir bewährte medizinische Verfahren, denen ein ganzheitliches Menschenbild zugrunde liegt und die die (Selbst-)Heilungsvorgänge des Organismus stimulieren bzw. für die Gesundung nutzen. Stehen in der Schulmedizin gegen die Erkrankung gerichtete Behandlungen im Vordergrund, richtet die Naturmedizin ihren Fokus auf die gesund erhaltenden, individuellen Fähigkeiten und Ressourcen der Patient*innen. Die meisten Verfahren setzen auf die Eigenregulation des Patienten und geben dem Organismus einen Impuls, damit er selbst wieder in sein Gleichgewicht zurückfindet. Das kann durch sehr unterschiedliche Reize, wie etwa eine Kaltwasseranwendung, spezifische wärmende äußere Anwendungen, Akupunkturnadeln, homöopathische Arzneimittel oder auch Achtsamkeitsmeditation und Biographiearbeit geschehen.

Unter dem Sammelbegriff „Naturmedizin“ fassen wir klassische Naturheilverfahren (Pflanzenheilkunde, Physikalische Therapien, Bewegungstherapie, Ernährungstherapie und Ordnungstherapie/Mind-Body-Medizin), Homöopathie, Anthroposophische Medizin, Traditionelle chinesische Medizin (TCM), ayurvedische Medizin und Osteopathie zusammen. Neben spezifischen Behandlungsverfahren sind Änderungen des Lebensstils (Ernährung, Bewegung, Stressreduktion) besonders wichtig. Patient*innen übernehmen im Therapieprozess eine aktive Rolle und lernen, wesentliche Einflussfaktoren ihrer Erkrankung positiv zu beeinflussen.

Verfahren der Naturmedizin werden von einer großen Zahl von Patient*innen als wirksam erlebt und prägen den Lebensstil und das Gesundheitsverständnis vieler Menschen. Viele können dadurch Antibiotika und viele unangenehme Nebenwirkungen konventioneller Medikamente vermeiden. Wissenschaftliche Studien dokumentieren positive Therapieeffekte. Dennoch fristen diese Methoden leider weitestgehend ein Randdasein in unserem Gesundheitssystem. Zu Unrecht, wie wir finden! Millionen Menschen haben sich durch diese Ansätze eine hohe Gesundheitskompetenz und Selbstwahrnehmungsfähigkeit angeeignet. Insbesondere chronisch kranke Menschen möchten Naturmedizin selbstverständlich im Rahmen der medizinischen Versorgung nutzen können. Dafür machen wir uns stark.

Integrativ statt alternativ

Das Wort „Alternativmedizin“ bezeichnet medizinische Verfahren, die konventionelle Standardtherapien ausschließen und komplett durch andere ersetzen. Genau das wollen wir nicht! Uns geht es vielmehr darum, schulmedizinische Therapien durch Naturmedizin sinnvoll zu ergänzen. In der Fachsprache wird deshalb oft auch der Begriff Komplementärmedizin verwandt. Wir haben uns jedoch für den Begriff Naturmedizin entschieden, weil er gut verständlich ist und von vielen Patient*innen selbst genutzt wird.

Naturmedizin und Schulmedizin gemeinsam münden in das Konzept der Integrativen Medizin. Gemeint ist eine Verbindung von konventionellen und naturmedizinischen / komplementären Methoden zu einem sinnvollen Gesamtkonzept auf wissenschaftlicher Basis. (1) Im Mittelpunkt der Integrativen Medizin steht eine patientenzentrierte und ressourcenorientierte Gesundheitsversorgung, die die Erfahrungen, Bedürfnisse und Präferenzen von Patient*innen ernst nimmt und sie dialogisch als aktive Partner in Prävention und Therapie einbezieht.

Die besonderen Stärken der Integrativen Medizin liegen in der Behandlung chronischer Erkrankungen wie z.B. Herz-Kreislauferkrankungen, Atemwegserkrankungen, Erkrankungen des Rheumatischen Formenkreises, Diabetes und funktionellen Störungen. Auch bei psychischen Erkrankungen, etwa Depressionen bieten naturmedizinische Methoden ggf. ergänzend zu konventionellen Methoden gute Behandlungsmöglichkeiten. Eine besondere Bedeutung hat die Integrative Medizin in der hausärztlichen Versorgung. Besonders bei leichter verlaufenden Infektionen helfen naturmedizinische Verfahren häufig, konventionelle Medikamente, z.B. Antibiotika zu vermeiden. Nebenwirkungen und Resistenzen können so verringert werden.

Integrative Medizin erfordert multimodale Behandlungsansätze und damit eine enge Zusammenarbeit verschiedener Berufsgruppen in interdisziplinären Teams. Beispiele für derartige Ansätze finden sich bei der Behandlung chronischer Schmerzsyndrome oder in der Palliativmedizin.

Fazit

weil’s hilft! steht für ein professionelles Miteinander konventioneller und naturmedizinischer / komplementärer medizinischer Methoden auf Augenhöhe: Naturmedizin + Schulmedizin = Integrative Medizin. Dabei orientieren wir uns an den Erfahrungen, Bedürfnissen und Präferenzen der Patient*innen sowie an Belegen aus wissenschaftlichen Studien.

Verfahren der Naturmedizin, für die es neben einer breiten Basis positiver Erfahrungen aussagekräftige Forschungsbefunde gibt, gehören in die flächendeckende Krankenversorgung und ins Medizinstudium. Behandlungsformen, die sich zwar in der praktischen klinischen Versorgung bewährt haben, aber noch nicht genügend erforscht sind, sollen systematisch und mit öffentlichen Geldern geprüft werden. Neben ihrer Evaluation in klinischen Studien sollten sie insbesondere in der Versorgungsforschung Berücksichtigung finden.  

Auf der anderen Seite bedeutet eine wissenschaftlich orientierte Integrative Medizin auch, dass Anwendungen, für die angemessen durchgeführte Studien keinen Nutzen oder sogar eine überwiegende Schädlichkeit belegen, aus dem klinischen Versorgungsalltag verschwinden. Dies gilt nicht nur für offenkundig unwirksame oder gefährliche Therapien auf dem Sektor der Naturmedizin, sondern auch für die Schulmedizin.

Wir setzen uns für eine Medizin von morgen ein, die den Patienten ernst nimmt, unvoreingenommen forscht und sich aller Methoden bedient, die im individuellen Fall eine Besserung bewirken können: Das Beste aus Schulmedizin und Naturmedizin vereint – weil’s hilft!

(1) Definition in Anlehnung an das Faktenpapier: Integrative Medizin. Hrsg. Hufelandgesellschaft. S.1f.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Gremium der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen, der über den Leistungskatalog der medizinischen Versorgung von über 73 Millionen Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entscheidet. Dennoch sind dieses Gremium und seine weitreichenden Befugnisse bislang in der Öffentlichkeit wenig präsent. 

Die Einrichtung des G-BAs wurde 2004 im Sozialgesetzbuch (SGB) V Gesetzliche Krankenversicherung festgeschrieben und erhielt aufgrund weitreichender Kritik an der demokratischen Legitimation im Jahre 2008 eine neue Struktur.Im SGB V heißt es konkret in §92: „Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt die zur Sicherung der ärztlichen Versorgung erforderlichen Richtlinien über die Gewähr für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten." Die Hauptaufgaben des G-BA bestehen somit in der Gestaltung des Leistungskataloges der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung und der Qualitätssicherung im Gesundheitswesen. Zur Qualitätssicherung und zur Ermittlung der Evidenz neuer medizinischer Verfahren beauftragt der G-BA zwei wissenschaftliche Institute. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen erhebt sondiert die Studienlage zur Wirksamkeit medizinischer Interventionen und gibt Empfehlungen für die Richtlinien des G-BA ab. Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen erfasst die Versorgungsqualität sektorenübergreifend. Darunter fallen u.a. die Auswertung von Patientenbefragungen und die Bewertung von Zertifikaten und Qualitätssiegeln in der ambulanten und stationären Versorgung. 

 

Wer stimmt im G-BA ab

Das Plenum des G-BA setzt sich aus folgenden Gruppen zusammen: Erstens sind die Gesetzlichen Krankenkassen zu nennen, die fünf Vertreter*innen aus dem Spitzenverband der GKV in das Plenum entsenden. Die Leistungserbringer, also die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Krankenhausgesellschaften stellen die zweite stimmberechtigte Gruppe, ebenfalls mit fünf Delegierten. Drittens wurden drei unparteiische Mitglieder des Gremiums für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt. Wichtig zu erwähnen ist in diesem Kontext, dass die unparteiischen Mitglieder weder aus der Gruppe der Leistungserbringer noch aus den Reihen der Gesetzlichen Krankenversicherungen kommen dürfen. Das Plenum hat insgesamt 13 Mitglieder, die stimmberechtigt sind und über die in den neun Unterausschüssen vorbereiteten Vorlagen zu spezifischen medizinischen Leistungen entscheiden

Die vom Plenum des G-BA beschlossenen Richtlinien sind verbindlich für alle Vertragsärzt*innen und alle Krankenhäuser. Zu beachten ist hier folgender Unterschied zwischen ambulanter und stationärer Versorgung: Im Rahmen der ambulanten medizinischen Versorgung gilt der Erlaubnisvorbehalt, d. h. die vom G-BA verabschiedeten Beschlüsse zur Verordnung von Arzneimitteln und sonstigen medizinischen Leistungen sind handlungsleitend in der Patientenversorgung. Neue Verfahren oder beispielsweise diverse Behandlungsmethoden der Naturmedizin, die nicht vom G-BA ausdrücklich genehmigt wurden, finden in der ambulanten Versorgung der GKV-Versicherten keinen Platz. In der klinischen Versorgung hingegen gilt der Verbotsvorbehalt.  Alle Medikamente und Interventionen, die vom G-BA nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurden, dürfen in der Klinik an Patient*innen eingesetzt werden. Somit besteht augenscheinlich eine Schieflage in der Leistungserbringung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung von Patient*innen.

 

Patientenstimmen im G-BA

Die Rolle der Patientenverbände im Gemeinsamen Bundesausschuss beschränkt sich lediglich auf eine beratende Funktion. Sie haben bei Entscheidungen kein Stimmrecht, können jedoch Anträge einreichen.Somit werden Patient*innen, über deren medizinische Versorgung entschieden wird, bei der Entscheidungsfindung über den Einsatz von medizinischen Interventionen ausgeschlossen. Die Beschlüsse des G-BA orientieren sich lediglich an einer ausreichenden Versorgung der Patient*innen. Die Wirtschaftlichkeit der Leistungen stehe, so Kritiker*innen des G-BA, im Vordergrund, was sich auch aus der Zusammensetzung des Plenums ergebe. 

 

weil’s hilft! meint

Das höchste Gremium der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen bedarf einer erneuten Reform auf verschiedenen Ebenen! Nicht zuletzt brauchen Patientinnen und Patienten, die eigentlichen ‚Empfänger*innen‘ medizinischer Leistungen eine gültige Stimme, damit der allseits geforderten Patientenorientierung wirklich Taten folgen können. 

Der Begriff der Regelversorgung ist bekannt durch die zahnärztliche Behandlung im Rahmen von Zahnersatz, doch ist er nicht nur hier entscheidend. Denn die Regelversorgung betrifft alle Bereiche medizinischer Leistungserbringung für gesetzlich Versicherte: von der Arzneimittelversorgung über Früherkennungsuntersuchungen bis hin zu Rehabilitationsmaßnahmen nach Krankenhausaufenthalten. 

Festlegung der Regelversorgung

Unter Regelversorgung versteht man somit im Allgemeinen den Leistungsanspruch gesetzlich Versicherter auf Untersuchungen und Behandlungen im ambulanten und stationären Bereich. Die Festlegung des Leistungsanspruchs ist im Sozialgesetzbuch V § 12 Abs. 1 verankert und fällt unter das Wirtschaftlichkeitsgebot: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“ Die Entscheidung über den Leistungsanspruch auf einzelne medizinische Interventionen ist jedoch nicht einzeln im Sozialgesetzbuch geregelt, sondern wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) durch Richtlinien festgelegt. Diese Richtlinien sind für alle Krankenkassen, Vertragsärzte und Krankenhäuser verbindlich. Die Versicherten der Gesetzlichen Krankenkassen haben somit nur Anspruch auf die Leistungen, die vom G-BA als zweckmäßig und wirtschaftlich beurteilt wurden. Denn dieser schafft den Rahmen für den ‚Leistungskatalog‘ der Krankenkassen. 

Kostenübernahme bei Naturheilverfahren

Aus dem Bereich der Naturheilverfahren ist die Akupunktur zu nennen, die bei bestimmten Diagnosen – chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule und bei Kniegelenksarthrose – als Regelleistung übernommen wird, jedoch nur im Umfang von 10 Sitzungen à 30 Minuten.Bei anderen Krankheiten, wie Migräne, ist die Akupunktur nicht in die Richtlinien zur Regelversorgung aufgenommen worden, so dass Patienten die Behandlung selbst bezahlen müssen. Abseits von der Regelversorgung, die kassenübergreifend gilt, bieten verschiedene Krankenkassen jedoch im Rahmen sogenannter freiwilliger Satzungsleistungen die Übernahme von diversen naturheilkundlichen Maßnahmen bei unterschiedlichen Erkrankungen an. Als Bürger*in hat man somit durch die freie Wahl der Krankenkasse die Möglichkeit, eine Krankenkasse zu wählen, die naturmedizinische Verfahren bzw. Therapien in ihre freiwilligen Satzungsleistungen integriert hat.

Menschen tragen eine Fülle von Ressourcen für ihre Gesundheit in sich. Äußere und innere Bedingungen beeinflussen sie. Bewusste Lebensgestaltung ist ein wichtiger Weg, positiven Einfluss auf Körper und Seele zu nehmen. Das ist der Ansatzpunkt der Mind-Body-Medizin, einer aus den USA stammenden Weiterentwicklung der naturheilkundlichen Ordnungstherapie.

Schon der antike Arzt Hippokrates (460-370 v. Chr.) forderte seine Patienten auf, aktiv bei der Gestaltung ihrer Lebensführung mitzuwirken, um Krankheiten zu vermeiden. In der Moderne wurde das von dem Wassertherapeut und Pfarrer Sebastian Kneipp (1821-1897) und dem Arzt Max Bircher-Brenner (1867-1939) aufgegriffen. Kneipp sagte:

„Kaum ein Umstand kann schädlicher auf die Gesundheit wirken als die Lebensweise unserer Tage. Es muss ein Ausgleich gefunden werden, um die überanstrengten Nerven zu stärken; ihre Kraft zu erhalten; es muss ein Gleichgewicht hergestellt werden zwischen der Arbeit und Lebensweise - und dem Verbrauch der Lebenskraft.“

In der Mitte des 20. Jahrhunderts fanden US-amerikanische Wissenschaftler heraus, dass viele chronische Erkrankungen durch Stress verstärkt oder sogar ausgelöst werden können. Denn nervliche Belastungen beeinflussen über eine Kaskade von Botenstoffen den gesamten Körper. Pioniere wie die Kardiologen Herbert Benson und Dean Ornish oder auch der Molekularbiologe Jon Kabat-Zinn entwickelten in den 70er Jahren Entspannungsverfahren, mit denen sich schwere Erkrankungen wie Bluthochdruck, Depressionen, chronische Angst- sowie Schmerzzustände erfolgreich behandeln lassen - z. B. durch regelmäßige Entspannung und kognitive Umstrukturierung, in den Alltag integrierte Achtsamkeitsmeditationen, Ernährungsumstellungen, moderate (Ausdauer)-Bewegung, Yoga, Meditation und Einbindung des sozialen Umfeldes. Erkenntnisse der modernen Hirnforschung, Psychologie und Pädagogik gehen dort ebenso ein wie spirituelle und soziale Aspekte.

Viele Bereiche der Mind-Body-Medizin sind in den vergangenen Jahrzehnten gut untersucht worden, das heißt, sie sind evidenzbasiert und sicher in der Anwendung. Ihre besondere Stärke entwickelt sie bei Krankheiten, die dem psychosomatischen Formenkreis zuzurechnen sind, aber sie sind ebenso wirkungsvoll bei Schmerzen oder bei der generellen Aktivierung des Immunsystems bzw. der Linderung allgemeiner Übererregung. Und: Sie können erlernt und von den Patientinnen und Patienten in ihren Alltag außerhalb der Klinik oder Arztpraxis integriert werden.

Unter anderem trägt das dazu bei, dass

  • die Muskelspannung in Ruheposition reduziert werden kann [i]
  • Blutdruck und Puls im Normbereich bleiben [ii]
  • entzündliche Prozesse rascher abklingen [iii]
  • die Arterien flexibel und durchlässig bleiben [iv]
  • Depressionen und Angstzuständen entgegengewirkt wird [v]

Der aktuelle Forschungsstand findet sich in: Gustav Dobos, Anna Paul (Hg.): Mind-Body-Medizin. Integrative Konzepte zur Ressourcenstärkung und Lebensstiländerung. 2. Auflage. München 2019.

[i] Dusek JA, Benson H:  Mind-Body Medicine: A Model of the Comparative Clinical Impact of the Acute Stress and Relaxation Responses. Minn Med. 2009 May; 92(5): 47–50.

[ii] Cramer H. et al: Mind-Body Medicine in the Secondary Prevention of Coronary Heart Disease. Dtsch Arztebl Int. 2015 Nov 6;112(45):759-67. doi: 10.3238/arztebl.2015.0759.

[iii] Bower JE, Irwin MR: Mind-body therapies and control of inflammatory biology: A descriptive review. Brain Behav Immun. Author manuscript; available in PMC 2017 Jan 1.Published in final edited form as: Brain Behav Immun. 2016 Jan; 51: 1–11.

Published online 2015 Jun 23. doi: 10.1016/j.bbi.2015.06.012

[iv] Cramer H. et al: Mind-Body Medicine in the Secondary Prevention of Coronary Heart Disease. Dtsch Arztebl Int. 2015 Nov 6;112(45):759-67. doi: 10.3238/arztebl.2015.0759.

Gesundheitsförderung & Salutogenese

Ziel aller Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung ist es, eine Krankheit zu verhindern, zu verzögern oder die Krankheitsfolgen abzuschwächen (lat. praevenire „zuvorkommen“  „verhüten“). Das bedeutet: Durch verschiedene gesundheitsförderliche Maßnahmen werden die Fähigkeiten und Möglichkeiten des einzelnen Gesunden oder Kranken unterstützt, sich gesund zu halten und Risiken zu vermeiden. Dies schließt auch die für die Gesundheit förderliche Gestaltung der Lebensbedingungen mit ein.

Die Ottawa Charta für Gesundheitsförderung kommt zu dem Schluss: „Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess, allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen. Um ein umfassendes körperliches, seelisches und soziales Wohlbefinden zu erlangen, ist es notwendig, dass sowohl einzelne als auch Gruppen ihre Bedürfnisse befriedigen, ihre Wünsche und Hoffnungen wahrnehmen und verwirklichen sowie ihre Umwelt meistern bzw. verändern können. In diesem Sinne ist die Gesundheit als ein wesentlicher Bestandteil des alltäglichen Lebens zu verstehen und nicht als vorrangiges Lebensziel. Gesundheit steht für ein positives Konzept, das in gleicher Weise die Bedeutung sozialer und individueller Ressourcen für die Gesundheit betont wie die körperlichen Fähigkeiten. Die Verantwortung für Gesundheitsförderung liegt deshalb nicht nur bei dem Gesundheitssektor sondern bei allen Politikbereichen, und zielt über die Entwicklung gesünderer Lebensweisen hinaus auf die Förderung von umfassendem Wohlbefinden hin.“

Prävention und Gesundheitsförderung neu denken: Das salutogenetische Gesundheitsmodell

Die Ausrichtung der konventionellen Medizin ist nach wie vor überwiegend pathogenetischer Natur, das heißt die Sicht- und Denkweise ist von der Krankheit her bestimmt und die Frage der Krankheitsbekämpfung steht im Vordergrund. Folglich werden Ärzte tendenziell für Krankheit anstatt für Gesundheit bezahlt.

Beim salutogenetischen Gesundheitsmodell steht dagegen die Frage „Was macht mich gesund?“ bzw. „Was hilft mir, gesund zu bleiben?“ im Vordergrund. Nicht zufällig wurde dieses Konzept von einem Soziologen entwickelt und nicht von einem Arzt: Aaron Antonovsky, geb. 1923 in New York/USA; bezog die psychosomatische und psychosoziale Ebene mit ein und forderte, dass dem Patienten, also uns allen, die Verantwortung für seine Gesundheit zurückgegeben wird. Grundannahme dieses Ansatzes ist, dass sich der Mensch in einem ständigen Wechselspiel von Gesundheit und Krankheit befindet und jeder einzelne die Fähigkeit besitzt, die ihm gebotenen Widerstandsressourcen zu nutzen, um sich gesund zu halten. Die Salutogenese untersucht daher, welche Einflüsse uns derart stärken, dass wir selbst schwere Belastungen ohne gesundheitsschädliche Auswirkungen bewältigen können: Was hilft mir, meine persönlichen Abwehrkräfte, die sogenannte Resilienz, zu stärken? Als elementaren Faktor hierfür bezeichnete Antonovsky den „sense of coherence“, das „Kohärenzgefühl“, einer Art Urvertrauen. Es setzt sich aus drei zentralen Aspekten zusammen:

  • die Verstehbarkeit, bei der die Herausforderungen der eigenen Lebenswelt als nachvollziehbar und eingängig wahrgenommen werden
  • die Handhabbarkeit bzw. Machbarkeit, woraus die Überzeugung resultiert, das Leben selbst gestalten zu können, und
  • die Sinnhaftigkeit, der Glaube an einen Sinn, dass das Angehen konkreter Herausforderungen lohnenswert ist.

Prävention und Gesundheitsförderung bedeuten also nicht allein Vorsorgeuntersuchungen oder fachlich-inhaltliche Bildung (Gesundheitskompetenz) und damit verbundene gesundheitsförderliche Handlungsweisen. Die Stärkung der Widerstandsressourcen und des Kohärenzgefühls muss ebenso ein integraler Bestandteil sein. Das Kohärenzgefühl ist die maßgebliche Basis für die Selbstwirksamkeit.

 

Quellen