Rüstungsexporte und menschenrechtliche Sorgfalt: Unsere Fragen an den Vorstand

In unserem Gegenantrag zu TOP 3 kritisieren wir, dass der Vorstand der Rheinmetall AG seinen menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nicht nachkomme. Wir haben dazu Fragen zu Rüstungsexporten:

  1. Inwieweit überlegt der Rheinmetall-Konzern aufgrund seiner Erfahrungen mit Exportbeschränkungen in Deutschland, Italien und bis unlängst auch in Südafrika, seine Geschäftsstrategie zu ändern und zumindest keine Rüstungsgüter mehr an kriegführende und menschenrechtsverletzende Staaten zu liefern?
  2. Wie hoch sind nach Kenntnis der Geschäftsführung die Umsatzeinbußen des Rheinmetall-Konzerns aufgrund der bis jetzt nicht mehr erfolgenden Erteilung von Exportlizenzen in Südafrika und Italien für die Länder a) Saudi-Arabien und b) Vereinigte Arabische Emirate mittlerweile?
  3. Wie ist der aktuelle Stand bei dem Vorhaben, 120 Militärlaster nach Saudi-Arabien zu liefern? In der Analystenkonferenz anlässlich des Geschäftsberichts 2019 am 18.3.2020 wurde von unterschiedlichen Optionen diesbezüglich gesprochen. Werden diese geliefert, gibt es eine Entschädigung oder ist die Entscheidung nochmals vertagt worden?
  4. Medienberichten und Angaben der türkischen Botschaft zufolge hat die Türkei in den letzten Tagen per Luftbrücke sechs Mal Munition von RDM aus Südafrika erhalten. Derartige Lieferungen wären von Deutschland aus derzeit nicht möglich. Inwieweit können Sie garantieren, dass diese Munition nicht bei den türkischen Kriegshandlungen in Syrien und Libyen eingesetzt wird?
  5. Mit welchen Munitionsprodukten beliefert RDM Somerset die Türkei?
  6. In wie vielen Ländern und bei wie vielen Projekten hat das Joint Venture RDM-Südafrika seit 2008 am Aufbau von Herstellungs- bzw. Abfüllanlagen für Munition mitgewirkt?
  7. Ist Großbritannien dem europäischen Programm Boxer inzwischen wieder mit allen Rechten und Pflichten eines Programm-Mitglieds beigetreten und damit berechtigt, Fahrzeuge dieses Typs nach britischem Recht zu vermarkten und zu exportieren? Welche konkreten Vereinbarungen bestehen, die den Export des Boxers als internationales Gemeinschaftsprojekt in Drittländer regeln und was besagen diese im Einzelnen? Wie ist der aktuelle Stand bei den Verhandlungen über eine potentielle Endfertigung von Fahrzeugen des Typs GTK-Boxer in Algerien und welche Module sind davon betroffen?
  8. Wie kompensiert RDM den aus einem Explosionsunfall im Werk Somerset resultierenden Produktionsausfall? Wann und wo soll eine neue Anlage die zerstörte ersetzen?
  9. Am 30.10.2019 wird Herr Dr. Franz Josef Jung, Rheinmetall-Aufsichtsrat, folgendermaßen im Handelsblatt zitiert: „Aus Rheinmetall-Sicht ist die Export-Einigung (zwischen Deutschland und Frankreich) nur ‚ein Schritt in die richtige Richtung‘, so Jung. Notwendig seien europäische Regeln, sonst werde es immer wieder vorkommen, dass wegen der deutschen Exportregeln Rüstungsgüter über den Umweg Italien exportiert würden.“ Inwiefern bedeutet das, dass Rheinmetall seinen italienischen Standort nutzt, um vermeintlich restriktive deutsche Rüstungsexportregeln zu umgehen?
  10. An welchen Standorten auf der Welt, an denen Rheinmetall eine finanzielle Beteiligung hält, können propellants und charges für mittel- und großkalibrige Munition hergestellt werden und welche Typenbezeichnung tragen die Produkte der jeweiligen Standorte jeweils?
  11. Welche Funktion erfüllt die Tochterfirma bzw. Niederlassung der Wimmis AG in Südafrika und seit wann existiert diese?
  12. An welchen Standorten auf der Welt, an denen Rheinmetall eine finanzielle Beteiligung hält, können welche Munitionstypen mit welchen Sprengstoffen befüllt werden und unter welchen Bezeichnungen werden diese Munitionstypen jeweils vermarktet?
  13. Welche Firmen, an denen Rheinmetall eine finanzielle Beteiligung hält, liefern aus welchen Ländern Komponenten und Vorprodukte für die Herstellung von Munition an Fertigungsstellen in welchen weiteren Ländern zu?
  14. Welche Anlagen zur Fertigung von 155mm Munition oder Teilen davon werden oder wurden im Werk Domusnovas von RWM Italia errichtet bzw. sind derzeit in Planung? Wenn ja, warum wurde dies bei der HV 2018 nicht mitgeteilt?
  15. Rheinmetall-Techniker rüsteten Geschütze eines Kriegsschiffes der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) nach, welches sich auf einem Militärstützpunkt der VAE in Eritrea befand. Die Nachrüstung fand in internationalen Gewässern statt, um nicht gegen das damals gegenüber Eritrea verhänge strenge UN-Waffenembargo zu verstoßen. 
  16. Warum stellen die Involvierung der Vereinigten Arabischen Emirate im Jemen-Krieg und das damalige Waffenembargo gegenüber Eritrea keine Gründe dar, auf das Nachrüstungs-Geschäft zu verzichten? 
  17. Wie stellt Rheinmetall sicher, dass die Nachrüstung tatsächlich erst in internationalen Gewässern stattgefunden hat? 
  18. Wie gelangten die Rheinmetall-Techniker und das für die Nachrüstung benötigte Material auf das Schiff? Von Deutschland aus oder von einem anderen Rheinmetall-Standort?
  19. Die Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) verfügen über russische Luftabwehrsysteme vom Typ Pantsir, die auf MAN-Fahrzeuge unterwegs sind, offenbar von dem für militärische Zwecke konstruierten Typ MAN SX45. Trifft es zu, dass diese Fahrzeuge für die Pantsir der VAE in Deutschland gefertigt wurden und zwar von dem mehrheitlich von Rheinmetall kontrollierten Joint Venture RMMV? Wenn nein, aus welchem Ihrer Werke stammen diese Fahrzeuge?
  20. Lieferte RMMV oder deren Vorgängerfirma diese MAN-Militärfahrzeuge direkt an die VAE oder zunächst zur Endmontage an Russland?
  21. Wann lieferte RMMV oder deren Vorgängerfirma diese MAN-Militärfahrzeuge?
  22. Was weiß Rheinmetall über die Überlassung solcher Pantsir-Systeme der VAE mit MAN-Fahrzeugkomponenten an den aufständischen General Haftar in Libyen, der diese Systeme laut UN unter Bruch des UN-Embargos für Libyen erhalten hat (siehe „Letter dated 29 November 2019 from the Panel of Experts on Libya established pursuant to resolution 1973 (2011) addressed to the President of the Security Council“, S. 28 ff und S. 270 ff, siehe hier: https://www.securitycouncilreport.org/atf/cf/%7B65BFCF9B-6D27-4E9C-8CD3-CF6E4FF96FF9%7D/S_2019_914.pdf)?
  23. Laut Presseberichten (stern und Correctiv vom 20. Februar 2020) wurden Rheinmetall-Techniker vom Militär der VAE im Jahr 2017 in das damalige Embargoland Eritrea eingeflogen, um dann außerhalb der Territorialgewässer von Eritrea Nachrüstarbeiten an MLG-27-Geschützen auf einem Kriegsschiff der Marine der VAE vorzunehmen. Hat Rheinmetall die VAE seinerzeit darauf hingewiesen, dass die MLG27-Geschütze wie auch eventuell andere Rüstungsgüter damals laut UN nicht in Eritrea stationiert sei durften? Wenn nein, warum nicht?
  24. Hat Rheinmetall seit 2017 weitere Wartungsarbeiten in Eritrea oder an in Eritrea stationierten Waffensystemen vorgenommen? Wenn ja, wann und für welche Systeme?
  25. Welchen Schluss hat Rheinmetall aus den wiederholt von UN-Expertengremien festgestellten Embargobrüchen der VAE in Libyen und Eritrea bezüglich weiterer Lieferungen an das Land gezogen? Betrachtet Rheinmetall die VAE als zuverlässig im Sinn des deutschen Rüstungsexportrechts?
  26. Unterhält Rheinmetall bis heute Wartungsverträge mit den VAE? Wenn ja, für welche Systeme?
  27. In Ihrem Abschlussbericht für 2018 hatten Sie unter den „sonstigen Vermögenswerten“ noch eine Forderung aus einem Kundenvertrag in Höhe von 37 Millionen Euro aufgeführt, die sich nach den Worten von Herrn Papperger auf der Hauptversammlung im Mai 2019 auf eine Forderung an die früher von dem Rüstungslobbyisten Ahmad El Husseini geführte Firma Federal in den Vereinigten Arabischen Emiraten bezog, aus einem Geschäft für Munition mit ThyssenKrupp und der algerischen Marine. In derselben Kategorie der „sonstigen Vermögenswerten“ findet sich im jüngsten Abschlussbericht nur noch eine Forderung in Höhe von 25 Millionen Euro. Was wurde aus der Forderung von 37 Millionen Euro gegenüber Federal?
  28. Welche weiteren Forderungen an Herrn El Husseini oder seinerzeit von ihm geführte Firmen wie Federal oder Commodore sind offen oder wurden ggf. wertberichtigt?
  29. Was ist der Stand der von Indien wegen Korruptionsvorwürfen verhängten Sanktionen gegen Rheinmetall? Wurden diese inzwischen aufgehoben? Wenn nein, was ist hier der Stand des Verfahrens?

Fragen von Fondazione Finanza Etica (Gründungsmitglied des Netzwerks für shareholder engagement SfC-Shareholders for Change) im Auftrag von Comitato Riconversione RWM per la pace ed il lavoro sostenibile (RWM-Rüstungskonversionskomitee für Frieden und nachhaltige Arbeit)

RWM Italia S.p.A., ein Unternehmen des Rheinmetall-Konzerns, wird von einer Gruppe lokaler Umwelt- und Friedensbewegungen beschuldigt, gegen zahlreiche Gesetze und Vorschriften des italienischen Staates und der Region Sardinien verstoßen zu haben, die im Rahmen des Verfahrens zur Erweiterung des Werks Domusnovas-Iglesias entstanden sind. Aus diesem Grund wird RWM Italia am 24. Juni 2020 vor dem Verwaltungsgericht (TAR Sardegna) erscheinen müssen.

Unter den Rechtswidrigkeiten, für die sich RWM zu verantworten haben wird, sind die folgenden die schwerwiegendsten:

a) Zerstückelung des Geschäftsplans zur Vermeidung der Umweltverträglichkeitsprüfung (VIA) und Umgehung der städtebaulichen Vorschriften der Gemeinde Iglesias.

b) Versäumnis, den (2012 ausgelaufenen) externen Notfallplan für Industrieanlagen mit einem hohen Risiko für schwere Unfälle zu aktualisieren. Die veränderten Bedingungen in diesem Gebiet (Erweiterung der Anlage und der Produktionslinien) und die schwerwiegende Unterschätzung der damit verbundenen Risiken setzen die Anlage und die umliegenden Gebiete der Gefahr schwerer Unfälle und Gefahren im Allgemeinen aus.

(c) Fehlen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (VIA) der Produktionsanlage und des Testfeldes sowie der Bewertung der Auswirkungen, die ihre Tätigkeit auf die geschützten Arten im nahegelegenen Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung Monte Linas-Marganai haben könnte.

(d) Nichteinhaltung der Gesetzgebung über Transparenz und das Recht auf Umweltinformationen der Wohnbevölkerung.

e) Eine von der Staatsanwaltschaft Cagliari eingeleitete Untersuchung zur Überprüfung des Vorliegens von Straftaten.

Fragen:

Sehr geehrte Damen und Herren vom Vorstand und Aufsichtsrat,

1. Welche Maßnahmen werden Sie im Hinblick auf die gegen RWM Italia S.p.A. anhängigen Anklagen und Gerichtsverfahren ergreifen, um der Fortsetzung des illegalen Verhaltens ein Ende zu setzen?

2. Inwiefern haben Sie Kenntnis davon und unterstützen es, dass Ihr Unternehmen in Italien, RWM Italia SpA, trotz der weltweiten Gesundheitskrise und des Lockdowns, seine Aktivitäten nicht verlangsamt hat, sondern 21 Anträge, die die Expansion betreffen (einschließlich der Änderung einer Maßnahme, gegen die eine Klage vor dem Regionalen Verwaltungsgericht Sardiniens anhängig ist), noch schneller vorantreibt?

3. Inwiefern halten Sie es für sinnvoll, in einer Zeit der globalen epidemiologischen Notlage nach COVID-19, die Fabrik in Domusnovas-Iglesias auf zivile Nutzung wie z.B. die Herstellung von persönlicher Schutzausrüstung, medizinischen Geräten und elektromedizinischer Ausrüstung umzustellen? Inwiefern ist Ihnen bekannt, dass dies ein Projekt wäre, das von einer wachsenden Zahl von Bürgern in der Region nachdrücklich gefordert wird?

Rheinmetall ist aufgefordert, an Umstellungsprogramme anzuknüpfen, bei denen andere Unternehmen der weltweiten Automobilbranche eine Vorreiterrolle übernommen haben.


Fragen von Fondazione Finanza Etica (Gründungsmitglied des Netzwerks für shareholder engagement SfC-Shareholders for Change)

1.         Inwiefern erbringen die Rheinmetall AG und/oder eine ihrer Tochtergesellschaften aus dem Unternehmensbereich Verteidigung derzeit Nachverkaufsleistungen (einschließlich Wartung, Instandsetzung, Ersatz, Erneuerung, Transfer von Informationen oder Technologie, Installation und Schulung) für Käufer, die in Saudi-Arabien oder in den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässig sind?

2.         Inwiefern führen die Rheinmetall AG und/oder im Unternehmensbereich Verteidigung tätige Tochtergesellschaften eine menschenrechtliche Due-Diligence-Prüfung der Nachverkaufsleistungen im Hinblick auf ihre mögliche Beteiligung an der Begehung schwerer Verstöße gegen das Völkerrecht (einschließlich Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen) durch? Wie sehen ggf. das Verfahren und die Kriterien für eine solche Überprüfung aus? Was geschieht, wenn ein hohes Risiko einer Beteiligung festgestellt wird? Inwiefern hat es in der Vergangenheit Fälle gegeben, in denen eine solche Überprüfung dazu geführt hat, Dienstleistungen zu beenden?

3.         Nach Grundsatz 13 der UNO-Leitprinzipien müssen Unternehmen „sich bemühen, nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte zu verhindern oder abzuschwächen, die in direktem Zusammenhang mit ihrer Geschäftstätigkeit, ihren Produkten oder Dienstleistungen durch ihre Geschäftsbeziehungen stehen, auch wenn sie nicht zu diesen Auswirkungen beigetragen haben“. Das bedeutet, dass das Genehmigungsverfahren für die Ausfuhr von Militärgütern die Verpflichtung des Unternehmens zur Durchführung einer unabhängigen menschenrechtlichen Due Diligence nicht ausschließt. Auf welche Quellen verlassen Sie sich bei der Durchführung der menschenrechtlichen Due-Diligence-Prüfung in Bezug auf die Ausfuhr von Rüstungsgütern und -dienstleistungen?

4.         Rheinmetall hat laut seiner Website im Jahr 2016 einen Exportauftrag für einen Kunden in der MENA-Region zur Ausstattung eines städtischen Einsatztrainingszentrums mit Simulationstechnik gewonnen. Eine unabhängige Untersuchung hat ergeben, dass diese Anlage für die Streitkräfte der Vereinigten Arabischen Emirate in Al Hamra gebaut wurde. Wie auf der Rheinmetall-Website zu lesen ist, hat Rheinmetall im Rahmen des 2016-Pakets auch ein virtuelles Simulationssystem für die vorherige taktische Ausbildung von Führungskräften bereitgestellt. Bedeutet dies, dass Rheinmetall-Mitarbeiter seit 2016 die Angehörigen der Streitkräfte der VAE im Umgang mit einem solchen Simulationssystem ausbilden? Sind Rheinmetall-Mitarbeiter auch nach der Inbetriebnahme des Ausbildungszentrums an der Wartung des Systems beteiligt? Sind Rheinmetall-Mitarbeiter seit 2015 in irgendeiner Funktion an einem Ausbildungszentrum in den VAE beteiligt?

5.         Die Streitkräfte der VAE betreiben Fahrzeuge der heutigen Rheinmetall MAN Military Vehicles. Einige von ihnen dienen als Plattform für das Flugabwehr-Flugkörperabwehrsystem Pantsir S-1, ein Waffensystem, das sowohl im Jemen als auch in Libyen gesichtet wurde. Ist Rheinmetall seit 2019 in Libyen oder seit 2015 im Jemen bzw. in den Vereinigten Arabischen Emiraten an der Instandhaltung dieser Fahrzeuge beteiligt?

6.         Die Korvetten der Baynunah-Klasse, die Korvetten der Abu Dhabi-Klasse und die Falaj 2-Klassen-Patrouillenschiffe der VAE-Marine sind mit dem von Rheinmetall hergestellten Multi-Ammunition Softkill System (MASS) ausgerüstet. Sind Rheinmetall-Mitarbeiter seit 2015 an der Instandhaltung solcher Systeme beteiligt? Falls ja, hat die Wartung in den VAE oder anderswo stattgefunden?

7.         Während der IDEX 2019 erhielt Rheinmetall Electronics GmbH einen Vertrag über technische Unterstützungsleistungen für „taktische Gefechtssimulationen“. Können Sie klären, ob sich diese Dienstleistungen auf das in Frage 1 genannte städtische Ausbildungszentrum bezogen? Falls nein, in welchem Kontext sollte Rheinmetall Electronics GmbH solche Dienstleistungen erbringen? Können Sie präzisieren, an welchen Tätigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag Rheinmetall-Mitarbeiter beteiligt waren?

8.         2010 baute Rheinmetall zusammen mit den Gruppen Al Jaber und Tawazun die Munitionsfabrik Al Burkan in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Waren Rheinmetall-Mitarbeiter an der Ausbildung von lokalem Personal für die Herstellung und Erprobung der verschiedenen Munitionsarten beteiligt? Wurde die Ausbildung schließlich in den Vereinigten Arabischen Emiraten oder anderswo durchgeführt? Sind Rheinmetall-Mitarbeiter seit 2015 bei Al Burkan beschäftigt?

9.         Laut Website des Unternehmens, unterzeichneten Rheinmetall Air Defenced und Global Aerospace Logistics (GAL) of the UAE im Jahr 2013 ein Abkommen, um den Verteidigungskunden der GAL in den VAE einen schnelleren Zugang zu Ersatzteilen, Schulungen und technischer Unterstützung zu ermöglichen. Können Sie angeben, ob Rheinmetall-Mitarbeiter im Rahmen dieser Vereinbarung zu irgendeinem Zeitpunkt und speziell bei den Luftstreitkräften der Vereinigten Arabischen Emirate seit 2015 an der Wartung, Ausbildung oder Instandsetzung von militärischen Luftfahrzeugen jeglicher Nation beteiligt waren?

10.       Der Vertrag über die Lieferung von Kampfpanzern des Typs Leopard 2 Main BattleTanks an Indonesien beinhaltete die Aufrüstung von 61 dieser Kampfpanzer auf den RI-Standard. Wurde dieses Upgrade in Indonesien oder in Deutschland durchgeführt? Jane’s zufolge beinhaltete der Vertrag logistische Unterstützung: Nach ihrer Bereitstellung sollten diese Fahrzeuge im Rahmen einer industriellen Vereinbarung zwischen Rheinmetall und dem indonesischen Verteidigungsministerium im Jahr 2012 unterstützt werden. Sind Rheinmetall-Mitarbeiter seit der Aufrüstung an der Wartung dieser MBTs beteiligt? In welcher Weise? Wurde diese Instandsetzung in Indonesien oder anderswo durchgeführt?

11.       Die Türkei hat von 2006-2013 ca. 350 Leopard 2-Kampfpanzer erworben. Sind Rheinmetall-Mitarbeiter seit 2016 an der Instandsetzung, Aufrüstung und Wartung der türkischen Leopard 2-Kampfpanzer beteiligt oder schulen sie seit diesem Jahr die lokalen Wartungskräfte?


Fragen von Bank für Kirche und Caritas (Gründungsmitglied des Netzwerks für Shareholder Engagement SfC-Shareholders for Change)

Sehr geehrte Damen und Herren des Vorstands und des Aufsichtsrates,

Die Bank für Kirche und Caritas ist eine katholische Kirchenbank mit Sitz in Paderborn. Wir gehören als Gründungsmitglied der europäischen Investorengemeinschaft Shareholders for Change, mit über 24 Milliarden Assets under Management, an und nehmen in dieser Funktion nun bereits zum dritten Mal an der Hauptversammlung von Rheinmetall teil.

Im Fokus unserer bisherigen Kritik stand und steht die Waffenexportpraxis Rheinmetalls an Drittländer und ganz besonders der bis letztes Jahr noch bestehende Export von Bomben der MK-80 Serie ihres italienischen Tochterunternehmens „RWM Italia SpA“ an Saudi Arabien, die diese Bomben im Jemenkrieg einsetzen. In dem bereits seit vielen Jahren tobenden Krieg im Jemen kam es nach UN-Angaben zu schwersten Menschenrechtsverstößen mit Tausenden von Toten in der Zivilbevölkerung.

Auf der letzten Hauptversammlung haben wir Sie deshalb gezielt auf die finanziellen Risiken einer Waffenexportpraxis hingewiesen, die letztendlich zu Menschenrechtsverstößen führt. Grundlage der Argumentation bilden dabei nach wie vor die „UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“. Diese halten unmissverständlich fest, dass ein Unternehmen sicherstellen muss, dass es auch durch seine Produkte und Dienstleistungen zu keinen Menschenrechtsverletzungen kommt. Dies gilt auch unabhängig von der Fähigkeit oder Bereitschaft eines Staates die eigenen menschenrechtlichen Verpflichtungen sicherzustellen. Die UN-Leitprinzipien sind in Deutschland bereits in den „Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“ überführt worden, dessen gesetzliche Verankerung die Bundesregierung laut Plan dieses Jahr prüft. In mehreren europäischen Ländern, wie beispielsweise Frankreich, wurden bereits menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für große Unternehmen verbindlich per Gesetz eingeführt. Hierdurch können für Unternehmen Klage- und Schadenersatzrisiken aufgrund von Menschenrechtsverletzungen entstehen, die finanzielle Verluste für das Unternehmen zur Folge haben.

Am 11. Dezember 2019 hat nun eine Gruppe von Menschenrechtsorganisationen um das European Centre for Constitutional and Human Rights (ECCHR), beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag Strafanzeige gegen Rüstungskonzerne eingereicht, die durch Waffenlieferungen an Saudi-Arabien sehenden Auges die im Jemen durchgeführten Menschenrechtsverletzungen unterstützt haben. Der konkrete Vorwurf dabei lautet: Beihilfe.

Fragen:

  1. Wie beurteilen Sie die Relevanz für Rheinmetall der beim Internationalen Strafgerichtshof eingereichten Strafanzeige in Bezug auf die bisherigen Waffenexporte der RWM Italia SpA an Saudi-Arabien?
  2. Werden Sie zukünftig vor einem Waffenexport eine verstärkte menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung gemäß den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte vornehmen?
  3. Werden Sie Waffenexporte an Drittstaaten außerhalb der europäischen Union oder Nato-Staaten zukünftig kategorisch unterlassen, wie von uns gefordert?

Aufgrund der hohen ethischen Bedenken und unvorhersehbaren Folgen stehen autonome Waffensysteme in der Kritik bei Nachhaltigkeitsinvestoren. Bereits auf Ihrer letztjährigen Hauptversammlung haben wir Sie deshalb zu Ihrer Haltung zu und Ihren Produktionsplänen von autonomen Waffensystemen befragt. Dies möchten wir nun aufgrund ihrer Weiterentwicklung des „Mission Master – Protection“ konkretisieren.

Auf Ihrer Website heißt es zum Mission Master – Protection: „Er wurde erstmals auf der Ammunition Capabilities Demonstration 2019 in Südafrika mit der Rheinmetall Fieldranger Multi-Waffenstation und Thales-70-mm-Raketenwerfern mit scharfen Schüssen vorgeführt. Das ferngesteuerte System arbeitete in einem vollständig digitalisierten Szenario und feuerte eine Salve von 14 Raketen ab, die 60 kg Sprengstoff in 1,6 Sekunden ins Ziel brachten. (…) Der Mission Master – Protection kann auch mit 50-mm-Waffensystemen, Kaliber-0,50-Maschinengewehren oder 40-mm-Granatwerfern ausgerüstet werden.“ (Quelle Website: https://rheinmetall-defence.com/de/rheinmetall_defence/systems_and_products/unbemannte_fahrzeuge/mission_master/index.php ; Abrufdatum 22.04.2020)

Fragen:

  1. Was genau bedeutet in diesem Zusammenhang „vollständig digitalisiertes Szenario“?
  2. Ist es möglich, den Mission Master – Protection zu einem autonomen Waffensystem weiterzuentwickeln?
  3. Würden Sie Kunden bei der Weiterentwicklung des Mission Master zu einem autonomen Waffensystem unterstützen?
  4. Werden Sie eine öffentlich einsehbare Ausschlussrichtlinie zur Entwicklung autonomer Waffensysteme erarbeiten, wie von uns gefordert?

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  1. […] so stark in der öffentlichen Kritik stehen, kommt das sehr zupass.“ Der Dachverband hat bereits einen Fragenkatalog bei Rheinmetall eingereicht. „Wir sind sehr gespannt, wie umfangreich das Management auf unsere Fragen antwortet“, sagt […]

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