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Baukartell: PORR gibt Anerkenntnis ab - BWB wird Geldbuße in Höhe von EUR 62,35 Mio. beim Kartellgericht beziffern

Im Rahmen von Settlementgesprächen mit der Bundeswettbewerbsbehörde („BWB“), unter Einbeziehung des Bundeskartellanwalts, gab die PORR AG („PORR“) ein Anerkenntnis ab, wodurch sich die PORR wegen Absprachen in der Bauwirtschaft zur Zahlung einer Geldbuße in Höhe von EUR 62,35 Mio. verpflichtet.

Die BWB wird in weiterer Folge den Geldbußenantrag beim Kartellgericht konkretisieren.

Bisherige Ermittlungen der BWB in der Bauwirtschaft

Im Frühjahr 2017 hatte die BWB im Rahmen ihrer Ermittlungen zu möglichen Absprachen in der Bauwirtschaft Hausdurchsuchungen durchgeführt und dabei ua auch umfangreiches Datenmaterial sichergestellt.

Im Herbst 2019 ergingen die ersten Mitteilungen der Beschwerdepunkte an die betroffenen Unternehmen. Dabei handelt es sich um einen förmlichen Schritt der BWB, mit dem die Unternehmen schriftlich über die gegen sie vorliegenden Beschwerdepunkte in Kenntnis gesetzt werden. Gegen zahlreiche weitere beteiligte Unternehmen laufen Ermittlungen, die zeitnah zu weiteren Anträgen führen werden.