Schlechtes Internet? Aufgeschwatzte Verträge? Das Recht auf Ihrer Seite

Geschwindigkeitsmesser mit Skala für Internetgeschwindigkeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Ihr Recht auf schnelles und zuverlässiges Internet ist gesetzlich geregelt.
  • Mit transparenten Vertragsinhalten und neuen Bestimmungen zu Vertragsabschlüssen werden Sie durchaus besser geschützt.
  • Kündigungen von Verträgen sind leichter umzusetzen, nicht jeder Vertrag läuft endlos.
Stand: 30.11.2023

Die Videokonferenz im Homeoffice bricht ständig ab? An Online-Spiele oder Streamen ist bei der Internetleistung erst gar nicht zu denken? Und bei Anrufen streikt die Verbindung wegen des schlechten Empfangs? Das sind Ihre Rechte:

Das Telekommunikationsgesetz (TKG) regelt die zeitgemäße Telekommunikation – also über Festnetz- und Internetverbindungen sowie Mobilfunkanschlüsse. Zudem sind Sie bei Vertragsabschlüssen ab sofort besser vor bösen Überraschungen geschützt.

Die Themen im Überblick

Was genau bedeutet ein „Recht auf schnelles Internet“?

Vor allem auf dem Land und am Stadtrand klagen noch immer viele Menschen über zu langsames Internet. Aber wie schnell muss das schnelle Internet denn künftig sein? Mit den rechtlichen Neuerungen können Sie jetzt nicht auf den heiß ersehnten Highspeed-Anschluss hoffen. Dennoch muss mindestens die Nutzung folgender Dienste ermöglicht werden:

  • E-Mail
  • Suchmaschinen
  • grundlegende Online-Werkzeuge für die Aus- und Weiterbildung
  • Online-Zeitungen oder Online-Nachrichten
  • Online-Einkauf
  • Arbeitssuche und Werkzeuge für die Arbeitssuche
  • berufliche Vernetzung
  • Online-Banking
  • Nutzung elektronischer Behördendienste
  • soziale Medien und Sofortnachrichtenübermittlung
  • Anrufe und Videoanrufe in Standardqualität

Der Anspruch auf schnelles Internet besteht jedoch nur gegenüber Anbietern, die hierzu von der Bundesnetzagentur verpflichtet wurden. Für Mobilfunkanschlüsse gilt diese Regelungen zudem bisher nicht.

Und welche Rechte haben Sie bei Internetstörungen und Unterbrechungen?

Auch das Recht auf zuverlässiges Internet ist jetzt geregelt. Haben Sie regelmäßige und erhebliche Internetstörungen, handelt es sich um eine Schlechtleistung Ihres Anbieters. In diesem Fall können Sie folgendes tun:

  • den vereinbarten monatlichen Preis anteilig und entsprechend der Leistungsabweichung kürzen.
  • verlangen, dass die Störung sofort und kostenfrei behoben wird. Fordern Sie eine Entschädigung, wenn dies nicht innerhalb von zwei Kalendertagen erfolgt.
  • gegebenenfalls von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Mehr Informationen zu diesem Thema erhalten Interessierte hier.

Auch bei einem Anbieterwechsel oder Umzug erhalten Sie bei Unterbrechungen und Störungen ab sofort eine pauschale Entschädigung.

Stärkerer Kundenschutz: Anbieter müssen Vertragsinhalte zusammenfassen

Rechtzeitig und frühestmöglich vor Vertragsabschluss muss Ihnen der neue Anbieter künftig die wichtigsten Informationen und Leistungen zu Ihrem individuellen Vertragsangebot zukommen lassen. So können Sie diese in Ruhe prüfen und mit anderen Angeboten vergleichen. Ihre Vertragszusammenfassung muss folgendes beinhalten:

  • Name, Anschrift und Kontaktangaben des Anbieters sowie Kontaktangaben für Beschwerden, falls diese sich von ersteren unterscheiden
  • wesentliche Merkmale der einzelnen zu erbringenden Dienste
    • Hauptmerkmale des Kommunikationsdienstes
    • Art der zur Verfügung gestellten Geräte
    • Angabe der Freiminuten bzw. des Datenvolumens
    • Minutenanzahl der enthaltenen Sprachverbindungen
    • Anzahl der Nachrichten und enthaltenen Datendienste
    • Angabe Fair-Use-Regelung bei Roaming
  • Preise für die Aktivierung der Telekommunikationsdienste und alle wiederkehrenden oder verbrauchsabhängigen Entgelte pro Abrechnungszeitraum, wenn die Dienste gegen direkte Geldzahlung erbracht werden
  • Gerätepreis
  • Etwaige Preisnachlässe
  • Laufzeit des Vertrages 
  • Bedingungen für Verlängerung und Kündigung des Vertrages
  • Nutzbarkeit der Produkte und Dienste für Endnutzer mit Behinderungen
  • Geschwindigkeiten des Internetdienstes
    • Angabe der minimalen, normalerweise zur Verfügung stehenden und maximalen Geschwindigkeit bei Festnetzinternetzugängen
    • Angabe der geschätzten maximalen Geschwindigkeit bei Mobilfunkinternetzugängen
    • Zusammenfassung der Rechtsbehelfe, die dem Verbraucher im Falle einer kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichung bei der Geschwindigkeit zustehen 
  • Sonstige Angaben wie Informationen zum Anbieterwechsel oder Umgang mit personenbezogenen Daten

Haben Sie keine Zusammenfassung erhalten oder sich mit dieser nicht einverstanden erklärt, ist der Vertrag schwebend unwirksam.

An die beschriebenen Leistungen sind die Anbieter zudem gebunden – wie lang diese Bindung gilt, ist jedoch von Fall zu Fall unterschiedlich. Wird ein Tarif beispielsweise im Zusammenhang mit einer bestimmten Aktion oder Werbung angeboten, kann auch eine Bindungsfrist von nur einem Tag gerechtfertigt sein.

Was bedeutet das für Vertragsabschlüsse…

…am Telefon? Untergeschobene Verträge sollen künftig erschwert werden. Möchten Sie am Telefon einen Vertrag abschließen, muss Ihnen im Zuge des Gesprächs die Vertragszusammenfassung beispielsweise per Mail übermittelt werden. Im Anschluss daran, müssen Sie sich mit den genannten Leistungen schriftlich einverstanden erklären. Ein einfaches „Ja“ am Telefon reicht also hier nun nicht mehr für einen Vertragsabschluss aus.

Ein am Telefon geschlossener Vertrag gilt nur, wenn Sie die Vertragszusammenfassung schriftlich genehmigen.

…im Anbieter-Shop? Im stationären Handel muss Ihnen die Vertragszusammenfassung als Dokument ausgehändigt werden, bevor Sie den Vertrag abschließen.

…im Internet? Wenn Sie online einen Vertrag abschließen möchten, erhalten Sie die Zusammenfassung spätestens vor der verbindlichen Bestellerklärung als PDF-Download. Auch hier haben Sie dann noch die Möglichkeit, den Bestellprozess einfach abzubrechen.

Tipps:

  • Lesen Sie sich die Zusammenfassung immer in Ruhe durch und nehmen Sie sich für den Vertragsabschluss Zeit.
  • Die Vertragszusammenfassung ist keine Auftragsbestätigung. Diese erhalten Sie erst, nachdem Ihnen die Zusammenfassung zur Verfügung gestellt wurde. Sie können den Vertragsabschluss also noch jederzeit – trotz Vertragsgespräch – abbrechen.
  • Beachten Sie, dass Sie sich mit der Aktivierung einer SIM-Karte oder mit dem Öffnen einer Verpackung automatisch mit der Zusammenfassung einverstanden erklären.

Neuerungen bei der Vertragslaufzeit

Um Verbraucherinnen und Verbrauchern den Wechsel zu einem anderen Anbieter zu erleichtern, gibt es auch bei den Vertragslaufzeiten Neuerungen. Verträge dürfen zwar weiterhin über maximal 24 Monate abgeschlossen werden. Anbieter müssen jedoch auch Angebote über einen zwölfmonatigen Vertrag vorlegen.

Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit kann sich der Vertrag auch zukünftig stillschweigend automatisch verlängern. Sie kommen dann aber mit einer einmonatigen Kündigungsfrist aus dem Vertrag raus.

Jährliche Tarifberatung inklusive

Einmal im Jahr muss Ihr Anbieter Sie ab sofort schriftlich zu Tarifen beraten, die am besten zu Ihnen und Ihrem Kommunikationsverhalten passen. Könnten Sie also die ursprünglich vereinbarten Leistungen zu einem günstigeren Preis bekommen oder im vereinbarten Tarif eigentlich bessere Leistungen, wie ein höheres Datenvolumen, in Anspruch nehmen, muss Ihr Anbieter Sie darüber informieren.

Beispiel: Bisher bezahlen Sie 25 Euro für ein 10 GB Datenpaket. 25 Euro für 15 GB oder 20 Euro für 10 GB entsprächen einem besseren Angebot.

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